Aufhebungsvertrag unterschrieben? So kannst Du die Sperrzeit umgehen (durch Gründung)
Die Unterschrift ist gesetzt, die Abfindung ausgehandelt. Du fühlst Dich frei. Doch dann kommt der Brief von der Agentur für Arbeit: „Sperrzeitbescheid“. Weil Du Deinen Job „freiwillig“ aufgegeben hast, streicht Dir der Staat für 12 Wochen das Geld. Ein finanzielles Desaster. Doch es gibt einen legalen Ausweg, den viele nicht kennen: Wer „aufhebungsvertrag sperrzeit umgehen“ googelt, findet oft nur vage Tipps. Wir zeigen Dir in diesem Guide eine konkrete Strategie, wie Du mit einer gezielten Gründung die Strafe vermeidest und sogar noch gefördert wirst.
Das Problem: Warum das Amt Dich bestraft
Bevor wir zur Lösung kommen, musst Du die Logik des Gegners verstehen. Die Agentur für Arbeit ist eine Versicherung. Ein Versicherungsfall (Arbeitslosigkeit) soll nur eintreten, wenn er unvermeidbar ist (z. B. Kündigung durch Chef).
Unterschreibst Du einen Aufhebungsvertrag oder kündigst selbst, hast Du den Versicherungsfall „vorsätzlich herbeigeführt“.
Die Strafe laut § 159 SGB III: 12 Wochen Sperrzeit.
Das bedeutet für Dich:
- 3 Monate lang 0 Euro Einnahmen.
- Deine Krankenversicherung musst Du in dieser Zeit oft selbst zahlen (ca. 200–900 € im Monat).
- Deine Anspruchsdauer auf ALG 1 verkürzt sich dauerhaft (Dir fehlen am Ende 3 Monate).
Bei einem Anspruch von 1.500 € reden wir also schnell über einen Verlust von 5.000 bis 6.000 Euro.
Die Lösung: Der „Wichtige Grund“
Es gibt Ausnahmen. Du bekommst keine Sperrzeit, wenn Du einen „wichtigen Grund“ für die Kündigung hattest.
Klassische Gründe sind Mobbing oder Krankheit (schwer zu beweisen).
Der unterschätzte Joker ist die Existenzgründung.
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Job aufgegeben hast, um Dich unmittelbar selbstständig zu machen (und damit Deine Arbeitslosigkeit selbst beendest oder gar nicht erst entstehen lässt), kann das Amt von einer Sperrzeit absehen.
Das Argument lautet: „Ich habe gekündigt, um eine drohende dauerhafte Arbeitslosigkeit durch eine Existenzgründung zu verhindern.“
Strategie: Kündigen, um zu Gründen
Damit dieser Plan aufgeht, muss die „Ernsthaftigkeit der Gründungsabsicht“ bewiesen werden. Ein bloßes „Ich wollte mal schauen“ reicht nicht. Du brauchst Beweise.
Hier ist der Ablauf, der sich bewährt hat:
1. Timing ist alles
Idealerweise bereitest Du die Gründung vor, bevor Du den Aufhebungsvertrag unterschreibst. Aber auch wenn die Unterschrift schon trocken ist, kannst Du noch handeln. Wichtig ist, dass Du Dich sofort arbeitssuchend meldest und Deine Gründungsabsicht kommunizierst.
2. Der Beweis: Der Businessplan
Das Amt glaubt Dir Deine Absichten nur, wenn Du etwas Schriftliches hast. Ein professioneller Businessplan ist Dein stärkstes Alibi. Er zeigt: „Das war keine Kurzschlussreaktion, das ist ein geplanter Karriere-Schritt.“
Hier kommt avgs.digital ins Spiel.
Wenn Du Dich bei uns meldest, erstellen wir gemeinsam im kostenlosen AVGS-Coaching diesen Plan. Dass Du an einer zertifizierten Maßnahme teilnimmst, ist für den Sachbearbeiter ein extrem starkes Signal, dass Du es ernst meinst.
3. Die Argumentationskette
Im Gespräch mit dem Amt (oder im Widerspruch gegen die Sperrzeit) argumentieren wir so:
„Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war notwendig, um die geplante Selbstständigkeit zum Zeitpunkt X zu realisieren. Durch die Gründung entfalle ich dauerhaft aus dem Leistungsbezug. Eine Sperrzeit wäre kontraproduktiv, da sie mein Startkapital aufzehrt und die Gründung gefährdet.“
Der „Doppel-Hack“: Sperrzeit vermeiden & Gründungszuschuss kassieren
Jetzt wird es spannend. Wenn wir es schaffen, die Sperrzeit abzuwenden (oder auf 0 Wochen zu reduzieren), öffnet sich sofort die Tür für den Gründungszuschuss.
Das Rechenbeispiel eines Kunden (Marketing-Manager):
- Szenario A (Ohne Plan): Aufhebungsvertrag -> 3 Monate Sperre (Verlust: 6.000 €) -> Start der Selbstständigkeit aus Not -> Kein Zuschuss, da Sperrzeit oft auch den Zuschuss blockiert.
- Szenario B (Mit avgs.digital): Aufhebungsvertrag -> Sofort Coaching starten -> Businessplan vorlegen -> Keine Sperrzeit -> 6 Monate volles ALG 1 + 300 € Zuschuss bekommen.
Der Unterschied liegt oft bei über 15.000 Euro Cash in Deiner Tasche.
Wichtiger Hinweis zur Abfindung
Achtung: Verwechsle die „Sperrzeit“ (Strafe) nicht mit dem „Ruhen des Anspruchs“ durch eine Abfindung.
Wenn Du Dich früher aus dem Vertrag kaufen lässt, als die Kündigungsfrist erlaubt, und dafür eine hohe Abfindung bekommst, ruht Dein Anspruch auf ALG 1, bis die reguläre Frist abgelaufen wäre.
Aber: Das ist keine Strafe, Dein Geld verfällt nicht, es verschiebt sich nur. Die Sperrzeit hingegen vernichtet Geld. Unser Ziel ist es primär, die Sperrzeit (Sanktion) zu verhindern.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für Betroffene
Wenn Du den Aufhebungsvertrag vor Dir liegen hast oder gerade unterschrieben hast:
- Sofort melden: Melde Dich spätestens 3 Monate vor Ende des Jobs arbeitssuchend (geht online).
- Grund angeben: Gib im Formular bei „Grund der Beendigung“ an: „Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit geplant“.
- AVGS holen: Bitte Deinen Sachbearbeiter sofort um einen AVGS-Gutschein für ein Heranführungscoaching, um Deine Idee zu prüfen.
- Experten buchen: Komm zu avgs.digital. Wir validieren Deine Idee und schreiben die Unterlagen, die Du als „Beweis“ brauchst.
- Widerspruch (falls nötig): Sollte dennoch ein Sperrzeitbescheid kommen, helfen wir Dir mit den Argumenten für den Widerspruch (Wichtiger Grund § 159 SGB III).
FAQ: Sperrzeit & Gründung
Kann ich auch gründen, während die Sperrzeit schon läuft?
Ja, das kannst Du. Aber: Wenn Du gründest, bist Du nicht mehr arbeitslos. Die Sperrzeit läuft im Hintergrund weiter (verbraucht Anspruchsdauer). Du bekommst in der Zeit kein Geld. Umso wichtiger ist es, den Gründungszuschuss zu beantragen, bevor Du gründest, damit Geld fließt, sobald die Sperre theoretisch vorbei wäre.
Hilft eine ärztliche Bescheinigung zusätzlich?
Absolut. Wenn Du den Job auch aus gesundheitlichen Gründen (Burnout, Stress) aufgeben wolltest, ist ein Attest vom Arzt („Rat zur Kündigung“) der sicherste Weg, die Sperrzeit zu umgehen. Die Gründung ist dann das positive Zukunftsszenario.
Gilt das auch bei Eigenkündigung?
Ja, die Regeln für Aufhebungsvertrag und eigene Kündigung sind fast identisch. In beiden Fällen wird „Arbeitsaufgabe“ unterstellt. Die Strategie mit der Gründung funktioniert bei beidem.
Fazit: Mach aus dem Ende einen neuen Anfang
Ein Aufhebungsvertrag ist keine Falle, sondern eine Chance – wenn Du die Regeln kennst.
Lass Dir vom Amt nicht pauschal 12 Wochen Geld streichen, nur weil Du mutig genug bist, neue Wege zu gehen.
Wir haben die Erfahrung und die Argumente, um Deine Position zu stärken.
Bist Du unsicher, ob Dir eine Sperre droht? Mach jetzt den kostenlosen Check und wir besprechen Deine Strategie.



