Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss 2026: Welche Förderung passt zu Dir?
Du willst Dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen – aber welche Förderung steht Dir zu? Das hängt davon ab, ob Du ALG I oder Bürgergeld beziehst. Für ALG-I-Empfänger gibt es den Gründungszuschuss, für Bürgergeld-Empfänger das Einstiegsgeld. Beide Förderungen unterstützen Dich beim Start in die Selbstständigkeit – aber die Unterschiede in Höhe, Dauer und Voraussetzungen sind erheblich. Dieser Guide von avgs.digital vergleicht beide Optionen und zeigt Dir, wie Du das Maximum herausholst.
Der Überblick: Gründungszuschuss vs. Einstiegsgeld
Gründungszuschuss (§ 93 SGB III)
- Für wen: Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I)
- Höhe Phase 1: Dein volles ALG I + 300 €/Monat (6 Monate)
- Höhe Phase 2: 300 €/Monat (9 Monate)
- Maximale Gesamtförderung: Bis zu 20.700 €
- Dauer: Bis zu 15 Monate
- Steuerfrei: Ja, kein Progressionsvorbehalt
- Rückzahlung: Nein
- Rechtsanspruch: Nein (Ermessensleistung)
- Voraussetzung: Mind. 150 Tage ALG-I-Restanspruch
Einstiegsgeld (§ 16b SGB II)
- Für wen: Empfänger von Bürgergeld (ehemals ALG II / Hartz IV)
- Höhe: Maximal 50 % des Regelbedarfs + ggf. Zuschlag für Bedarfsgemeinschaft
- Maximale Gesamtförderung: Ca. 3.600–7.200 € (je nach Regelbedarf und Zuschlägen)
- Dauer: Bis zu 24 Monate
- Steuerfrei: Ja
- Rückzahlung: Nein
- Rechtsanspruch: Nein (Ermessensleistung)
- Voraussetzung: Bürgergeld-Bezug, tragfähige Geschäftsidee
Gründungszuschuss im Detail: Die stärkere Förderung
Der Gründungszuschuss ist finanziell die deutlich attraktivere Förderung. In Phase 1 erhältst Du 6 Monate lang Dein volles ALG I weitergezahlt – plus 300 € monatlich für die Sozialversicherung. Dazu kommt: Alles, was Du in dieser Zeit mit Deinem Business verdienst, darfst Du ohne Anrechnung behalten.
Rechenbeispiel Gründungszuschuss
- ALG I: 1.600 €/Monat
- Phase 1: 6 × (1.600 € + 300 €) = 11.400 €
- Phase 2: 9 × 300 € = 2.700 €
- Gesamt: 14.100 € – steuerfrei, nicht rückzahlbar
- Plus: Alle Einnahmen aus der Selbstständigkeit gehören Dir zu 100 %
Der Haken: Du brauchst mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I, einen überzeugenden Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Im kostenlosen AVGS-Coaching bei avgs.digital erstellen wir beides gemeinsam mit Dir.
Einstiegsgeld im Detail: Die Förderung für Bürgergeld-Empfänger
Das Einstiegsgeld ist die Alternative für alle, die Bürgergeld beziehen und sich selbstständig machen wollen. Es ist finanziell schwächer als der Gründungszuschuss, bietet aber trotzdem eine wichtige Starthilfe.
So berechnet sich das Einstiegsgeld
Die Höhe wird vom Jobcenter individuell festgelegt. Als Orientierung gilt:
- Grundbetrag: 50 % des maßgebenden Regelbedarfs (2026: Regelbedarf Alleinstehende = 563 €, also ca. 282 €/Monat)
- Zuschlag für Bedarfsgemeinschaft: 10 % des Regelbedarfs pro weiterem Mitglied
- Maximale Dauer: 24 Monate, wobei die Höhe nach 12 Monaten oft reduziert wird
Rechenbeispiel Einstiegsgeld (Alleinstehend)
- Regelbedarf 2026: 563 €
- Einstiegsgeld (50 %): ca. 282 €/Monat
- Über 12 Monate: ca. 3.384 €
- Optional weitere 12 Monate zu reduziertem Satz
Wichtig: Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt. Du verlierst also nicht Deinen Leistungsbezug, sondern bekommst das Einstiegsgeld obendrauf – zumindest in der Anfangsphase. Sobald Dein Business genug abwirft, reduziert sich das Bürgergeld entsprechend.
Besonderheit: Darlehen und Zuschüsse nach § 16c SGB II
Zusätzlich zum Einstiegsgeld können Bürgergeld-Empfänger beim Jobcenter auch Zuschüsse oder Darlehen für die Beschaffung von Sachgütern beantragen – z. B. für einen Laptop, Software oder Büromaterial. Die Obergrenze liegt bei 5.000 €. Das ist eine oft übersehene Fördermöglichkeit.
Direkter Vergleich: Gründungszuschuss vs. Einstiegsgeld
- Wer bekommt was? ALG-I-Empfänger → Gründungszuschuss. Bürgergeld-Empfänger → Einstiegsgeld. Du kannst nicht wählen – es hängt von Deinem aktuellen Leistungsbezug ab.
- Höhe: Der Gründungszuschuss ist deutlich höher (bis 20.700 € vs. ca. 3.400–7.200 €).
- Dauer: Gründungszuschuss max. 15 Monate, Einstiegsgeld max. 24 Monate.
- Voraussetzungen: Gründungszuschuss erfordert 150 Tage Restanspruch und Tragfähigkeitsnachweis. Einstiegsgeld hat keine Mindest-Bezugsdauer.
- Anrechnung: Beim Gründungszuschuss gibt es keine Anrechnung der Einnahmen. Beim Einstiegsgeld werden Einnahmen auf das Bürgergeld angerechnet (Freibeträge gelten).
Kann ich von Bürgergeld zu ALG I wechseln, um den Gründungszuschuss zu bekommen?
Grundsätzlich nein – zumindest nicht direkt. Der Gründungszuschuss setzt einen bestehenden ALG-I-Anspruch voraus. Wenn Du aktuell Bürgergeld beziehst, hast Du in der Regel keinen ALG-I-Anspruch mehr.
Es gibt aber einen Sonderfall: Wenn Du während des Bürgergeld-Bezugs eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst und mindestens 12 Monate arbeitest, erwirbst Du einen neuen Anspruch auf ALG I. Wirst Du danach arbeitslos, könntest Du den Gründungszuschuss beantragen.
Für die meisten Bürgergeld-Empfänger ist aber das Einstiegsgeld der realistische Weg. Und auch damit lässt sich eine erfolgreiche Gründung finanzieren – besonders mit einem kostenlosen AVGS-Gründercoaching als Vorbereitung.
AVGS-Coaching: Der gemeinsame Nenner beider Förderungen
Egal ob Du ALG I oder Bürgergeld beziehst – den AVGS-Gutschein für ein kostenloses Gründercoaching kannst Du in beiden Fällen beantragen. Das Coaching bei avgs.digital bereitet Dich optimal auf beide Förderungen vor:
- Für ALG-I-Empfänger: Wir erstellen Deinen Businessplan und die Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss.
- Für Bürgergeld-Empfänger: Wir entwickeln Dein Geschäftsmodell und bereiten den Antrag auf Einstiegsgeld vor.
- Für beide: Geschäftsidee schärfen, Finanzplan erstellen, Marketing-Strategie entwickeln, digitale Kompetenzen aufbauen.
Der AVGS ist der erste Schritt – unabhängig davon, welche Förderung danach kommt. Hier erfährst Du, wie Du den AVGS beantragst.
Häufige Fragen: Einstiegsgeld & Gründungszuschuss (FAQ)
Finanziell ist der Gründungszuschuss deutlich attraktiver (bis zu 20.700 € vs. ca. 3.400–7.200 €). Allerdings kannst Du nicht wählen: ALG-I-Empfänger bekommen den Gründungszuschuss, Bürgergeld-Empfänger das Einstiegsgeld. Beide Förderungen sind nicht kombinierbar.
Nein. Die beiden Förderungen schließen sich gegenseitig aus. Du bekommst entweder den Gründungszuschuss (bei ALG I) oder das Einstiegsgeld (bei Bürgergeld).
Nein. Die beiden Förderungen schließen sich gegenseitig aus. Du bekommst entweder den Gründungszuschuss (bei ALG I) oder das Einstiegsgeld (bei Bürgergeld).
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, aber in der Praxis verlangt das Jobcenter fast immer eine Darstellung Deines Gründungsvorhabens und eine Einschätzung der Tragfähigkeit. Ein professioneller Businessplan erhöht Deine Chancen auf Bewilligung massiv.
Ja. Der AVGS steht sowohl ALG-I- als auch Bürgergeld-Empfängern zur Verfügung. Das Gründercoaching bei avgs.digital ist in beiden Fällen zu 100 % kostenlos.
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt. Wenn Du dann Einnahmen aus der Selbstständigkeit erzielst, werden diese allerdings auf das Bürgergeld angerechnet (Freibeträge: 100 € Grundfreibetrag, dann 20 % auf 100–520 €, dann 10 % auf 520–1.000 €).
Beim zuständigen Jobcenter. Vereinbare einen Termin mit Deinem Fallmanager und lege Dein Gründungsvorhaben dar. Ein vorbereiteter Businessplan (z. B. aus dem AVGS-Coaching) und eine klare Darstellung Deiner Geschäftsidee erhöhen Deine Chancen erheblich.
Ja, natürlich. Aber warum solltest Du auf kostenloses Geld verzichten? Sowohl der Gründungszuschuss als auch das Einstiegsgeld sind geschenktes Startkapital. Und das AVGS-Coaching ist ohnehin kostenlos. Nutze alle Förderungen, die Dir zustehen.
In der Regel 2 bis 6 Wochen, abhängig vom Jobcenter. Manche Jobcenter entscheiden schneller, andere brauchen länger. Plane diese Zeit ein und beantrage frühzeitig.
Fazit: Nutze die Förderung, die Dir zusteht
Ob Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld – beide Förderungen sind wertvolle Starthilfen für Deine Selbstständigkeit. Der erste Schritt ist in beiden Fällen derselbe: Beantrage einen AVGS-Gutschein und starte Dein kostenloses Gründercoaching.
Wir klären, welche Förderung für Dich in Frage kommt und begleiten Dich von der Idee bis zur Bewilligung – 100 % kostenlos mit AVGS.



