AVGS 2026: Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein & wie bekommst Du ihn?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist Dein Ticket zu einem kostenlosen Gründercoaching – komplett finanziert von der Agentur für Arbeit. Doch viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch darauf haben. In diesem umfassenden Guide erfährst Du, was der AVGS genau ist, wer ihn beantragen kann, wie Du ihn bekommst und wie Du ihn bei avgs.digital für Dein Gründungscoaching nutzt – 100 % kostenlos, ohne Haken.
Was ist ein AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 45 SGB III. Mit diesem Gutschein kannst Du an Maßnahmen teilnehmen, die Deine beruflichen Chancen verbessern – von Bewerbungstraining über Jobcoaching bis hin zum Gründercoaching für angehende Selbstständige.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der AVGS ist für Dich komplett kostenlos – die Agentur für Arbeit zahlt direkt an den Anbieter.
- Du hast die freie Wahl des Anbieters – solange dieser AZAV-zertifiziert ist.
- Der Gutschein ist in der Regel 3 bis 6 Monate gültig. Läuft er ab, verfällt er.
- Es gibt verschiedene Arten: AVGS MAT (Maßnahme bei einem Träger), AVGS MPAV (private Arbeitsvermittlung) und AVGS MAG (betriebliche Maßnahme).
Für angehende Gründer ist der AVGS MAT relevant – mit dem Maßnahmeziel „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“ nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III. Genau diesen Gutschein brauchst Du für unser Gründercoaching bei avgs.digital.
Wer kann einen AVGS beantragen?
Die Vergabe ist eine Einzelfallentscheidung, aber grundsätzlich haben mehr Menschen Anspruch, als die meisten denken:
ALG-I-Empfänger (Arbeitslosengeld I)
Du beziehst ALG I und bist arbeitslos gemeldet? Dann hast Du sehr gute Chancen auf einen AVGS. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit besteht sogar ein verstärkter Anspruch auf Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung. Der Ermessensspielraum des Sachbearbeiters ist hier eingeschränkt.
Bürgergeld-Empfänger (ALG II)
Auch wenn Du Bürgergeld beziehst (ehemals Hartz IV / ALG II), kannst Du einen AVGS beantragen. Die Entscheidung liegt hier stärker im Ermessen des Jobcenters. Eine gute Begründung, warum das Coaching Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, ist deshalb besonders wichtig.
Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
Du bist noch angestellt, aber Dein Vertrag läuft aus? Du wurdest gekündigt? Du stehst vor einem Aufhebungsvertrag? Dann kannst Du Dich arbeitssuchend melden und einen AVGS beantragen – noch bevor die Arbeitslosigkeit eintritt. Das ist sogar der cleverste Zeitpunkt, weil Du so die Gründung perfekt vorbereiten kannst.
Berufsrückkehrer
Nach Elternzeit, Pflegezeit oder einer längeren beruflichen Pause möchtest Du wieder einsteigen? Auch dann kannst Du Anspruch auf einen AVGS haben – besonders wenn Du Dich in Richtung Selbstständigkeit orientierst.
Erwerbsaufstocker
Du bist selbstständig, aber Dein Einkommen reicht nicht zum Leben und Du beziehst ergänzend Bürgergeld? Dann kannst Du einen AVGS nutzen, um Dein bestehendes Business durch ein Coaching auf ein tragfähiges Niveau zu heben.
Wichtig: Die endgültige Entscheidung trifft Dein Berater bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Es ist eine Ermessensentscheidung. Eine gute Vorbereitung auf das Gespräch erhöht Deine Chancen massiv – und genau dabei helfen wir Dir.
Wie beantrage ich den AVGS? Schritt-für-Schritt
Tipp: Melde Dich am besten zuerst bei uns, bevor Du zum Amt gehst. Wir bereiten Dich auf das Gespräch vor und geben Dir die richtigen Argumente an die Hand.
Schritt 1: Arbeitssuchend oder arbeitslos melden
Falls noch nicht geschehen, melde Dich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend oder arbeitslos. Das geht online unter arbeitsagentur.de, telefonisch unter 0800 4 555 500 (kostenlos) oder persönlich.
Schritt 2: Erstgespräch bei avgs.digital
Buche ein kostenloses Erstgespräch bei uns. Wir klären Deine Situation, prüfen Deinen Anspruch und geben Dir einen konkreten Maßnahmenplan mit, den Du dem Amt vorlegen kannst. Wenn Du mit einem fertigen Plan zum Amt gehst, steigen Deine Chancen erheblich.
Schritt 3: Beratungsgespräch beim Amt
Vereinbare einen Termin mit Deinem Arbeitsvermittler. In diesem Gespräch erklärst Du, warum ein Gründungscoaching für Dich sinnvoll ist. Nutze Formulierungen wie: „Ich möchte mich beruflich neu orientieren und eine selbstständige Tätigkeit prüfen. Dafür benötige ich eine Maßnahme zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III.“
Schritt 4: AVGS erhalten
Bei positiver Entscheidung erhältst Du den AVGS schriftlich – per Post oder digital. Auf dem Gutschein stehen das Maßnahmeziel, der Umfang (Unterrichtseinheiten) und die Gültigkeitsdauer.
Schritt 5: Gutschein bei avgs.digital einlösen
Schicke uns den Gutschein zu, und wir starten gemeinsam Dein Gründercoaching. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen uns und der Agentur für Arbeit – für Dich entstehen keinerlei Kosten.
Was passiert, wenn der AVGS abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist kein Weltuntergang – und oft nicht endgültig. Viele Ablehnungen lassen sich durch einen Widerspruch oder ein besser vorbereitetes zweites Gespräch revidieren.
Deine Möglichkeiten bei einer Ablehnung:
- Fordere einen schriftlichen Ablehnungsbescheid an.
- Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein (kostenfrei).
- Wende Dich an die Teamleitung (Fachaufsichtsbeschwerde).
- Lass Dich von uns beraten – wir kennen die Argumente, die funktionieren.
Ausführliche Strategien findest Du in unserem Guide: AVGS Gutschein abgelehnt – Was tun?
Warum ein Gründercoaching mit AVGS bei avgs.digital?
Mit dem AVGS kannst Du Dir den Anbieter frei aussuchen. Warum solltest Du Dich für avgs.digital entscheiden?
- 100 % kostenlos: Alle Kosten werden über den AVGS abgerechnet. Für Dich: 0 € Eigenanteil.
- 100 % online: Unser Coaching findet digital per Video-Call statt – flexibel, ortsunabhängig und in Deinem Tempo.
- 1:1 Einzelcoaching: Kein Gruppenunterricht. Dein Coach konzentriert sich voll auf Dich und Dein Gründungsvorhaben.
- Businessplan & Finanzplan: Wir erstellen gemeinsam alle Unterlagen, die Du für den Gründungszuschuss brauchst.
- Tragfähigkeitsbescheinigung: Als fachkundige Stelle erstellen wir die notwendige Stellungnahme direkt für Dich.
- 150+ Berater: Wir finden den Coach, der zu Deiner Branche und Deinem Vorhaben passt.
- AZAV-zertifiziert: Unsere Maßnahmen sind offiziell zugelassen und von der Agentur für Arbeit anerkannt.
Hinweis: Für unser vollständiges Coaching-Programm benötigst Du einen AVGS mit 100 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten). Dieser Umfang deckt alle Module ab – von der Geschäftsidee über den Businessplan bis zur Gründungszuschuss-Beantragung.
AVGS-Coaching: Welche Inhalte erwarten Dich?
Unser Gründercoaching ist kein Standardprogramm, sondern wird individuell auf Dein Vorhaben zugeschnitten. Typische Inhalte sind:
- Geschäftsidee validieren: Ist Deine Idee tragfähig? Gibt es einen Markt? Wer sind Deine Kunden?
- Businessplan erstellen: Professioneller Geschäftsplan mit Marktanalyse, Wettbewerbsanalyse und Strategie.
- Finanzplanung: Umsatzprognose, Kostenplanung, Liquiditätsvorschau für 3 Jahre.
- Gründungszuschuss vorbereiten: Alle Unterlagen für den Antrag bei der Agentur für Arbeit.
- Marketing-Strategie: Wie gewinnst Du Deine ersten Kunden? Online-Marketing, Social Media, Website.
- Digitale Kompetenzen: Tools und Plattformen für Deinen erfolgreichen Start.
- Rechtliche Grundlagen: Gewerbeanmeldung, Rechtsform, Steuern, Versicherungen.
- Persönliches Coaching: Motivation, Mindset und Umgang mit Unsicherheiten.
AVGS und Gründungszuschuss: Die perfekte Kombination
Der AVGS und der Gründungszuschuss ergänzen sich ideal:
- Zuerst AVGS: Du beantragst den AVGS und absolvierst das Gründercoaching – kostenlos, während Dein ALG I weiterläuft.
- Im Coaching: Wir erstellen Businessplan, Finanzplan und Tragfähigkeitsbescheinigung.
- Dann Gründungszuschuss: Mit den fertigen Unterlagen beantragst Du den Gründungszuschuss – bis zu 20.700 € steuerfreie Förderung.
So nutzt Du die Zeit der Arbeitslosigkeit optimal: Du bereitest Dich professionell vor, verlierst keine Anspruchstage und maximierst Deine Chancen auf beide Förderungen.
Häufige Fragen zum AVGS (FAQ)
Nichts. Der AVGS ist für Dich komplett kostenlos. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zahlt die Kosten des Coachings direkt an den Anbieter. Dir entstehen keinerlei Eigenkosten.
Die Gültigkeitsdauer steht auf dem Gutschein und beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate. Wenn der Gutschein abläuft, ohne dass Du ihn einlöst, verfällt er. Du kannst aber jederzeit einen neuen beantragen.
Ja. Du hast die freie Wahl unter allen AZAV-zertifizierten Anbietern. Niemand darf Dir einen Anbieter vorschreiben. Bei avgs.digital sind wir AZAV-zertifiziert und auf digitale Gründungscoachings spezialisiert.
Bei avgs.digital findet das gesamte Coaching 100 % online statt – per Video-Call. Das bedeutet maximale Flexibilität: Du kannst von überall aus teilnehmen, sparst Anfahrtszeit und kannst die Termine an Deinen Alltag anpassen.
Für unser vollständiges Gründercoaching empfehlen wir 100 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten). Dieser Umfang deckt alle Module ab – von der Geschäftsidee bis zum fertigen Gründungszuschuss-Antrag. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten wird im AVGS festgelegt.
Du kannst Widerspruch einlegen (kostenfrei, innerhalb eines Monats) oder ein neues Gespräch mit besserer Vorbereitung führen. Wir helfen Dir dabei. Ausführliche Strategien findest Du in unserem Guide zur AVGS-Ablehnung.
Ja, wenn Du bereits gekündigt wurdest, Dein befristeter Vertrag ausläuft oder Du Dich in Elternzeit befindest. Melde Dich rechtzeitig arbeitssuchend – mindestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Ja. Das Coaching hat keinen Einfluss auf Dein Arbeitslosengeld. Du beziehst ALG I (oder Bürgergeld) unverändert weiter, während Du gleichzeitig Deine Gründung vorbereitest. Das ist einer der größten Vorteile des AVGS.
Sobald Du den AVGS in Händen hältst, kann es losgehen. Bei avgs.digital ist ein Start innerhalb weniger Tage möglich. Je nach Verfügbarkeit und Deinem Wunsch-Coach beginnen wir mit einem ausführlichen Kennenlerngespräch und stellen dann Deinen individuellen Coaching-Plan zusammen.
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung. Du kannst mehrfach einen AVGS beantragen – auch für unterschiedliche Maßnahmen. Ob er bewilligt wird, entscheidet jedoch immer der Sachbearbeiter im Einzelfall.
Dein nächster Schritt: Kostenloses Erstgespräch
Du hast Fragen zum AVGS oder willst wissen, ob Du Anspruch hast? Wir klären das in einem unverbindlichen Gespräch – und wenn Du soweit bist, begleiten wir Dich von der Beantragung bis zur erfolgreichen Gründung.
Wir prüfen Deinen Anspruch, helfen Dir bei der Beantragung und starten Dein Gründercoaching – 100 % gefördert, 0 € Eigenkosten.
1. Anspruch prüfen
Bist du arbeitslos, arbeitssuchend oder willst zurück in den Job? Dann hast du gute Chancen auf einen AVGS.
2. Gespräch führen
Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vereinbaren und Coachingbedarf erklären.
3. Gutschein einlösen
AVGS erhalten, bei uns einreichen und kostenlos mit dem Gründungscoaching starten.
Tipp: Melde dich am besten schon vor dem Beratungstermin bei uns – wir helfen dir, deinen Antrag optimal vorzubereiten und erhöhen damit deine Chancen auf eine schnelle Zusage.
Welche Vorteile bietet ein Gründungscoaching mit AVGS?
- Kostenfreiheit: Die Kosten werden komplett vom Staat übernommen.
- Individuelle Betreuung: Du erhältst eine auf Deine Situation zugeschnittene Beratung.
- Schneller Einstieg: Du profitierst von praxiserprobtem Wissen und wirst optimal auf die Herausforderungen der Selbstständigkeit vorbereitet.
Du hast noch Fragen?
Falls Du weitere Fragen zum AVGS oder zu unserem Gründungscoaching hast, melde Dich gerne bei uns.
Wir helfen Dir, den Gutschein zu beantragen und begleiten Dich auf Deinem Weg in die Selbstständigkeit.
Gemeinsam schaffen wir Deine Erfolgsgeschichte!