AVGS Gutschein abgelehnt? Der ultimative Guide: Widerspruch, Rechte & Insider-Tipps
Es ist der Albtraum vieler Gründer: Die Geschäftsidee steht, die Motivation ist hoch – doch dann sagt der Sachbearbeiter „Nein“. Wenn Dein Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) abgelehnt wurde, fühlst Du Dich vielleicht machtlos. Doch das bist Du nicht. Dieser ausführliche Leitfaden zeigt Dir Schritt für Schritt, wie Du gegen die Ablehnung vorgehst, welche psychologischen Hebel bei der Agentur für Arbeit wirken und wie Du mit Unterstützung von avgs.digital Dein Recht auf Förderung doch noch durchsetzt.
Warum eine Ablehnung oft nicht das Ende ist
Die gute Nachricht: Eine Ablehnung ist in den seltensten Fällen endgültig. Oft ist sie ein Test. Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter stehen unter Druck – sie müssen Budgets verwalten und Vermittlungsquoten erfüllen. Ein „Nein“ ist oft der Weg des geringsten Widerstands.
Damit du dich erfolgreich wehren kannst, haben wir dir eine passende Widerspruch-Vorlage erstellt. Mit dieser Vorlage und den richtigen Argumenten erhöhst du deine Chancen massiv, den AVGS-Gutschein doch noch zu erhalten.
Aber: Du bist kein Bittsteller. Du bist ein angehender Unternehmer. Und Unternehmer geben bei der ersten Hürde nicht auf. Wir zeigen Dir jetzt die Strategie, mit der wir bei avgs.digital schon hunderten Gründern geholfen haben, die Kurve zu kriegen.
Teil 1: Die Rechtslage verstehen – Dein Fundament
Bevor Du in den Kampf ziehst, musst Du Deine Waffen kennen. Der AVGS ist im **§ 45 SGB III (Sozialgesetzbuch)** geregelt. Es ist entscheidend zu wissen, ob Du einen Rechtsanspruch hast oder auf das Ermessen des Sachbearbeiters angewiesen bist.
Szenario A: Der Rechtsanspruch (Die starke Position)
Du hast sehr gute Karten, wenn Du folgende Kriterien erfüllst:
- Du beziehst Arbeitslosengeld I (ALG 1).
- Du bist seit mindestens 6 Wochen arbeitslos (innerhalb der letzten 3 Monate).
- Du wurdest noch nicht vermittelt.
In diesem Fall ist der Ermessensspielraum des Amtes fast null. Sie müssen Dir Maßnahmen zur Eingliederung bewilligen, wenn diese sinnvoll sind. Wenn hier abgelehnt wird, ist das oft rechtlich angreifbar.
Szenario B: Die Ermessensleistung (Die Verhandlungs-Position)
Wenn Du Bürgergeld beziehst oder die Wartezeit noch nicht erfüllt hast, liegt die Entscheidung im „pflichtgemäßen Ermessen“ des Vermittlers. Das klingt willkürlich, ist es aber nicht.
Wichtig: „Ermessen“ bedeutet nicht, dass der Sachbearbeiter machen kann, was er will. Er muss abwägen: Ist die Maßnahme (das Gründungscoaching) geeignet, Dich dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit zu holen? Wenn wir beweisen können, dass eine Selbstständigkeit Deine beste Chance ist, muss er fast schon zustimmen (sogenannte „Ermessensreduzierung auf Null“).
Teil 2: Die häufigsten Ablehnungsgründe (und wie Du sie konterst)
Das Amt nennt oft Standardgründe für die Ablehnung. Hier sind die besten Gegenargumente, die Du nutzen kannst.
Grund 1: „Der Vermittlungsvorrang“
Das Argument: „Wir haben offene Stellen als Angestellter für Sie. Das geht vor.“
Dein Konter: Analysiere die Stellen realistisch. Sind sie wirklich passend? Oft sind die vorgeschlagenen Jobs unterqualifiziert, befristet oder weit entfernt. Argumentiere, dass die Selbstständigkeit eine nachhaltigere Lösung ist, um dauerhaft aus dem Leistungsbezug zu fallen, während prekäre Jobs Dich bald wieder arbeitslos machen könnten.
Grund 2: „Zweifel an der Eignung“
Das Argument: „Wir glauben nicht, dass Sie das Zeug zum Unternehmer haben.“
Dein Konter: Das ist ein Klassiker. Genau HIER greift das Argument für das Coaching. Sag: „Genau deshalb brauche ich den AVGS! Um im Coaching bei avgs.digital meine Eignung professionell prüfen zu lassen und Wissenslücken zu schließen. Das Coaching dient der Feststellung der Tragfähigkeit.“ Drehe das Argument um: Das Coaching ist der Test, den das Amt braucht.
Grund 3: „Kein Budget“
Das Argument: „Unsere Töpfe sind leer.“
Dein Konter: Lass Dich nicht abwimmeln. Es gibt fast immer Mittel oder Umschichtungsmöglichkeiten. Verlange diesen Grund schriftlich. Oft taucht „Kein Budget“ in schriftlichen Bescheiden plötzlich nicht mehr auf, weil es rechtlich wackelig ist.
Teil 3: Die Strategie – Vom „Nein“ zum „Ja“
Wenn Du eine mündliche Ablehnung bekommen hast, folge diesem Schlachtplan:
Schritt 1: Alles schriftlich machen
Mündliche Aussagen sind Schall und Rauch. Wenn Dein Vermittler „Nein“ sagt, antworte freundlich aber bestimmt: „Ich verstehe Ihre Bedenken. Bitte senden Sie mir dazu einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid zu.“
Das bewirkt Wunder. Viele Sachbearbeiter scheuen den Papierkram und die juristische Angreifbarkeit eines schriftlichen „Neins“. Oft wird das Gespräch dann plötzlich konstruktiver.
Schritt 2: Das Vorgespräch nutzen
Bevor Du erneut zum Amt gehst, sprich mit uns. Wir können Dir oft schon vorab eine Bestätigung oder einen detaillierten Maßnahmenplan geben. Wenn Du dem Amt zeigst: „Schauen Sie, hier ist ein zertifizierter Träger, der einen Plan für mich hat“, wirkst Du vorbereitet und seriös.
Schritt 3: Der Widerspruch
Liegt der schriftliche Bescheid vor, hast Du einen Monat Zeit für den Widerspruch.
- Schreibe sachlich. Keine Emotionen, keine Vorwürfe.
- Beziehe Dich auf Deine individuelle Situation.
- Betone, dass das Coaching notwendig ist (zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit).
- Erwähne § 45 SGB III.
Teil 4: Warum Du einen Partner brauchst (Der avgs.digital Effekt)
Alleine gegen die Bürokratie zu kämpfen, ist zermürbend. Die Sachbearbeiter merken schnell, ob jemand unsicher ist.
Wenn Du aber mit uns zusammenarbeitest, ändert sich Dein Status. Du hast plötzlich eine zertifizierte Instanz im Rücken.
Wie wir Dir helfen, die Ablehnung zu verhindern oder umzukehren:
- Professionelles Wording: Wir wissen genau, welche „Trigger-Wörter“ in Deinem Antrag stehen müssen, damit das System „Grün“ zeigt.
- Tragfähigkeits-Check: Wir bereiten Dich so vor, dass Du keine Zweifel an Deiner Geschäftsidee aufkommen lässt.
- 1:1 Vorbereitung: Wir briefen Dich für das Gespräch mit dem Vermittler. Du gehst nicht als Bittsteller hinein, sondern als Partner auf Augenhöhe.
Unsere Erfolgsquote ist extrem hoch – auch bei Fällen, die zuerst aussichtslos schienen.
Häufige Fragen (FAQ) zur AVGS Ablehnung
Kann ich den AVGS einklagen?
Theoretisch ja, beim Sozialgericht. Das dauert aber lange. Ein gut begründeter Widerspruch oder ein Antrag auf Überprüfung (Fachaufsichtsbeschwerde) ist meist schneller und effektiver.
Kostet mich der Widerspruch etwas?
Nein, das Widerspruchsverfahren bei Behörden ist für Dich kostenfrei. Du brauchst dafür auch nicht zwingend einen Anwalt, solange Du gute Argumente hast.
Was, wenn der AVGS endgültig abgelehnt wird?
Dann gibt es noch Plan B: Manche Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Vorgründungs-Coachings an. Aber lass es gar nicht so weit kommen – kämpfe zuerst um den AVGS.
Fazit: Dein Erfolg ist eine Entscheidung
Lass Dich von einem „Nein“ nicht definieren. Viele der erfolgreichsten Gründer, die wir heute begleiten, hatten Startschwierigkeiten mit der Bürokratie. Der Unterschied war: Sie sind drangeblieben.
Du hast ein Recht auf Unterstützung. Du hast eine Vision. Und wir haben den Weg.
Bist Du unsicher, ob Dein Widerspruch Erfolg hat? Oder willst Du Dich perfekt auf das nächste Gespräch vorbereiten?
Wir analysieren Deine Situation unverbindlich und zeigen Dir, wie wir Deine Chancen auf 100 % maximieren.



