AVGS für IT-Freelancer: Gründercoaching kostenlos nutzen

(Vom Entwickler zum Unternehmer)

Du kannst programmieren, Projekte steuern und mit Kunden reden – aber niemand hat Dir je beigebracht, wie man einen Tagessatz kalkuliert, Aufträge akquiriert oder ein Angebot schreibt. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem guten Entwickler und einem erfolgreichen IT-Freelancer. Die gute Nachricht: Wenn Du arbeitslos gemeldet bist, zahlt die Agentur für Arbeit Dir ein komplettes 1:1-Gründercoaching – über den AVGS für IT-Freelancer. Kostenlos, ohne Eigenanteil. Wir zeigen Dir, wie das funktioniert und worauf es beim Start wirklich ankommt.

Warum IT-Freelancing 2026 ein starker Weg ist

Der Markt für IT-Dienstleistungen ist einer der wenigen, in dem Freelancer die Preise diktieren – nicht die Auftraggeber. Unternehmen finden keine Festangestellten, gleichzeitig laufen Digitalisierungs- und KI-Projekte weiter. Externe Spezialisten sind für viele Firmen der einzige Weg, Projekte überhaupt umzusetzen.

Gefragt sind vor allem:

  • Softwareentwicklung: Backend, Frontend, Fullstack – besonders .NET, Java, Python, React.
  • Technische Projektunterstützung: Anforderungsanalyse, Schnittstelle zwischen Fachbereich und IT-Team.
  • Cloud, DevOps und Datenbanken: Migration, Automatisierung, Infrastruktur.
  • KI-Integration: Unternehmen, die KI-gestützte Workflows einführen wollen, suchen Leute, die beides verstehen – Technik und Prozess.

Dein Vorteil gegenüber vielen anderen Gründern: Du brauchst kein Startkapital, kein Lager, keine Maschinen. Dein Kapital ist Dein Know-how – und Du kannst ab dem ersten Projekt Rechnungen schreiben.

Freiberufler oder Gewerbe? Die wichtigste Frage am Anfang

Das ist der Punkt, an dem viele IT-Gründer stolpern. Anders als ein Onlineshop-Betreiber musst Du als Entwickler nicht zwingend ein Gewerbe anmelden.

Softwareentwicklung kann als freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG gelten – als sogenannte „ingenieurähnliche Tätigkeit“. Voraussetzung ist in der Regel eine entsprechende Qualifikation oder nachweisbar vergleichbare Kenntnisse.

Was das für Dich bedeutet:

  • Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer.
  • Keine Pflichtmitgliedschaft und keine Beiträge bei der IHK.
  • Einfachere Buchführung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt Bilanz.

Wichtig: Die Entscheidung trifft am Ende Dein Finanzamt anhand Deiner konkreten Tätigkeit. Reine Anwenderschulung, Vertrieb oder Hardware-Handel gelten meist als Gewerbe. Diese Abgrenzung klären wir im Coaching, bevor Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abschickst – nachträglich zu korrigieren ist deutlich unangenehmer.

Dein 7-Schritte-Fahrplan als IT-Freelancer

Schritt 1: Profil und Skills sortieren

Schreib auf, was Du wirklich kannst – Technologien, Branchen, Projektgrößen. Genauso wichtig: Deine Erfahrung als Schnittstelle. Wer nicht nur programmiert, sondern auch mit Fachbereichen und Management sprechen kann, ist deutlich wertvoller.

Schritt 2: Positionierung statt Bauchladen

„Ich mache Software“ ist keine Positionierung. „Ich modernisiere .NET-Legacy-Anwendungen im Mittelstand“ schon. Je klarer Dein Profil, desto höher Dein Tagessatz und desto leichter die Akquise.

Schritt 3: Leistungsportfolio definieren

Was verkaufst Du konkret? Entwicklung nach Aufwand, Projektpakete, Technical Consulting, laufende Betreuung? Unterschiedliche Leistungen erlauben unterschiedliche Preise – und machen Dich unabhängiger von einzelnen Kunden.

Schritt 4: Tagessatz kalkulieren

Der häufigste Anfängerfehler: den bisherigen Bruttolohn durch Arbeitstage teilen. Das ist zu niedrig. Als Freelancer trägst Du Krankenversicherung, Altersvorsorge, Urlaub, Krankheit, Weiterbildung, Akquisezeit und projektfreie Wochen selbst. Rechne mit deutlich weniger als 220 abrechenbaren Tagen im Jahr – realistisch sind 140 bis 180.

Schritt 5: Referenzen und Sichtbarkeit

Du brauchst am ersten Tag keine aufwendige Website. Du brauchst ein starkes Profil. LinkedIn und ein gepflegtes Profil auf Projektbörsen wie freelancermap oder GULP sind für IT-Freelancer die wichtigsten Kanäle. Beschreibe Projekte in Ergebnissen, nicht in Technologien.

Schritt 6: Akquise und Netzwerk

Die ersten Projekte kommen selten über Kaltakquise. Sie kommen über ehemalige Kollegen, Personalvermittler und Projektbörsen. Wer im Netzwerk sichtbar ist, bekommt Anfragen statt sie zu suchen.

Schritt 7: Verträge und Absicherung

Arbeite nie ohne schriftlichen Vertrag. Achte auf Regelungen zu Haftung, Nutzungsrechten am Code, Zahlungsfristen und Kündigung. Eine Berufshaftpflicht für IT-Dienstleister ist bei größeren Kunden oft ohnehin Vertragsbedingung.

Was Du realistisch verdienen kannst

IT gehört zu den bestbezahlten Freelance-Bereichen in Deutschland. Übliche Tagessätze liegen je nach Erfahrung und Spezialisierung etwa zwischen 600 und 1.000 Euro, Spezialisten in gefragten Nischen liegen darüber.

Eine ehrliche Beispielrechnung:

Tagessatz: 750 Euro.
Abrechenbare Tage im Jahr: 150.
Jahresumsatz: rund 112.500 Euro.

Davon gehen Steuern, Kranken- und Rentenversicherung, Software, Weiterbildung und projektfreie Zeiten ab. Was bleibt, liegt in der Regel trotzdem deutlich über einem vergleichbaren Angestelltengehalt – bei freier Projektwahl und eigener Zeiteinteilung.

Die drei größten Fallen für IT-Freelancer

  1. Scheinselbstständigkeit: Wer dauerhaft nur für einen Kunden arbeitet, dessen Arbeitsmittel nutzt und in dessen Team eingegliedert ist, gilt schnell nicht mehr als selbstständig. Die Folge können Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen sein. Klarheit schafft das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung.
  2. Rentenversicherungspflicht: Selbstständige, die auf Dauer im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber arbeiten und keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, sind nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig. Das überrascht viele im zweiten Jahr – und kostet dann rückwirkend Geld.
  3. Zu niedrige Einstiegspreise: Wer mit 45 Euro pro Stunde startet, kommt da kaum wieder heraus. Der Einstiegspreis prägt Deine Position im Markt dauerhaft.

Genau diese drei Punkte sind fester Bestandteil unseres Coachings – weil sie im Nachhinein am teuersten werden.

Der Turbo-Start: Dein Coaching zahlt die Agentur

Wenn Du aktuell arbeitslos gemeldet bist, musst Du diesen Weg nicht allein gehen. Mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) nach § 45 SGB III finanziert Dir die Agentur für Arbeit oder Dein Jobcenter ein vollständiges Einzelcoaching bei einem zertifizierten Träger wie avgs.digital. Für Dich entstehen keine Kosten – auch keine Zuzahlung.

Ein Punkt, den viele nicht wissen: Beziehst Du Arbeitslosengeld I und bist seit mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet, ohne vermittelt worden zu sein, hast Du grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf den AVGS. Du bittest also nicht um einen Gefallen.

Das erarbeiten wir gemeinsam:

  • Deine Positionierung und ein marktfähiges Leistungsportfolio.
  • Deine Tagessatzkalkulation und eine belastbare Umsatzplanung.
  • Deine Akquisestrategie: Zielkunden, Profile, Netzwerkaufbau.
  • Deinen Businessplan – inklusive der Unterlagen für den Gründungszuschuss.
  • Die Formalitäten: Freiberufler oder Gewerbe, Steuern, Versicherungen, Verträge.

Das Coaching läuft online und 1:1 – die Termine stimmst Du direkt mit Deinem Coach ab.

FAQ: AVGS für IT-Freelancer

Bekomme ich den AVGS auch als erfahrener Entwickler?
Ja. Der AVGS ist keine Anfängerförderung. Er soll Dich in eine selbstständige Tätigkeit heranführen – und dazu gehören genau die Themen, die im Entwicklerberuf nie vorkommen: Preisgestaltung, Akquise, Vertragsgestaltung und Businessplanung.

Wie viele Unterrichtseinheiten bekomme ich?
Das legt Deine Ansprechperson beim Amt fest, üblich sind zwischen 25 und 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Du musst sie nicht vollständig ausschöpfen – der Umfang ist ein Rahmen, kein Pflichtprogramm.

Wie lange dauert es, bis ich starten kann?
Nach der Beantragung stellt das Amt den Gutschein aus, danach reichen wir ihn für Dich ein und warten die Bewilligung ab. Rechne insgesamt mit zwei bis vier Wochen. Wichtig ist die Gültigkeitsdauer auf Deinem Gutschein – die Maßnahme muss vorher begonnen haben.

Kann ich das Coaching neben ersten Projekten machen?
Ja. Das Coaching läuft in Teilzeit und flexibel. Beachte nur die Grenzen für eine Nebentätigkeit während des Leistungsbezugs: unter 15 Stunden pro Woche und den Freibetrag von 165 Euro monatlich.

Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Häufig fehlt nur ein konkretes Trägerangebot oder eine klare Begründung. Wie Du dagegen vorgehst, liest Du in unserem Beitrag zum abgelehnten AVGS-Gutschein.

Und wenn ich Grundsicherungsgeld beziehe statt ALG I?
Dann ist Dein Jobcenter zuständig. Der AVGS ist dort eine Ermessensleistung – die Bewilligung ist also nicht garantiert, aber mit einem vorbereiteten Angebot und einer klaren Geschäftsidee gut zu erreichen. Zusätzlich kommt für Dich das Einstiegsgeld als Förderung in Frage.

Fazit: Technik kannst Du schon – jetzt kommt das Geschäft

Der Unterschied zwischen einem Entwickler mit Arbeitsvertrag und einem erfolgreichen IT-Freelancer liegt selten im Code. Er liegt in Positionierung, Preisen und Akquise – und genau das lässt sich lernen.

Wenn Du gerade arbeitslos gemeldet bist, hast Du dafür ein Zeitfenster, das später nie wiederkommt: ein vollständig finanziertes Coaching, während Deine Existenz abgesichert ist.

Mach den kostenlosen Check und finde in zwei Minuten heraus, ob die Agentur Dein Gründercoaching übernimmt.

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