AVGS für Online-Marketing und Social Media: Gründercoaching für Deine eigene Marketing-Dienstleistung

Du weißt, wie man Reichweite aufbaut, Anzeigen schaltet und aus Klicks Kunden macht. Vielleicht hast Du das jahrelang für einen Arbeitgeber gemacht, vielleicht für Dich selbst. Jetzt willst Du es als eigene Dienstleistung anbieten – und stellst fest, dass genau das schwieriger ist als das Marketing selbst.

Der Markt ist voll von Menschen, die „Social Media machen“. Die wenigsten davon verdienen damit dauerhaft Geld. Nicht, weil ihnen Können fehlt, sondern weil sie Posts verkaufen statt Ergebnisse, Stunden statt Pakete, und jeden Monat bei null anfangen.

Wenn Du arbeitslos gemeldet bist, gibt es für den Schritt in die Selbstständigkeit ein Werkzeug, das die meisten übersehen: den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Der AVGS für Online-Marketing und Social Media bedeutet, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Gründercoaching bezahlt, das sich genau um diese Fragen kümmert – Positionierung, Angebot, Preise, Kundengewinnung.


Kurz gesagt: Als arbeitslos gemeldete Person kannst Du über den AVGS nach § 45 SGB III ein Gründercoaching für Deine Marketing- oder Social-Media-Dienstleistung bekommen. Die Agentur zahlt den zugelassenen Träger direkt, für Dich entstehen keine Kosten. Üblich sind 40 bis 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Das Coaching finanziert keine Werbebudgets und keine Werkzeuge – es macht aus Deinem Können ein Angebot, das Kunden monatlich bezahlen.

Warum ist Online-Marketing als Dienstleistung ein realistischer Weg – und wo liegt die Falle?

Der Bedarf ist echt und er wächst. Handwerksbetriebe, Praxen, Kanzleien, Händler, Restaurants – fast jedes kleine Unternehmen weiß, dass es online sichtbar sein muss, und fast keines hat jemanden, der das kann und Zeit dafür hat. Die Inhaber posten selbst, unregelmäßig und ohne Plan, oder sie haben es aufgegeben. Wer diese Lücke zuverlässig füllt, hat einen Markt vor der Haustür.

Die Falle liegt nicht im Können, sondern im Angebot. Sehr viele Gründer in diesem Feld verkaufen dasselbe: „Ich betreue Deine Social-Media-Kanäle.“ Das ist austauschbar, und austauschbare Leistungen werden über den Preis verglichen. Am Ende steht ein Kunde, der für 300 Euro im Monat zwölf Posts erwartet, und ein Selbstständiger, der dafür 30 Stunden arbeitet.

Der Ausweg ist, ein Geschäftsergebnis zu verkaufen statt einer Tätigkeit. Nicht „Ich mache Deine Instagram-Seite“, sondern „Ich sorge dafür, dass Deine Praxis monatlich fünf neue Patientenanfragen über Google und Instagram bekommt.“ Nicht „Ich schalte Anzeigen“, sondern „Ich bringe Deinem Onlineshop Neukunden zu einem Preis, der unter Deiner Marge liegt.“ Das Ergebnis ist messbar, und was messbar ist, muss nicht über den Preis verhandelt werden.

Der zweite Punkt, der in diesem Beruf über alles entscheidet: wiederkehrende Umsätze. Marketing ist kein Projekt, das fertig wird. Es läuft jeden Monat weiter – und genau deshalb ist es das seltene Dienstleistungsfeld, in dem monatliche Betreuungsverträge der Normalfall sind und nicht die Ausnahme. Wer fünf Kunden mit festem Monatsbeitrag hat, hat eine Grundlast, die planbar ist. Wer zehn Einzelprojekte im Jahr macht, hat zehn Mal Akquise.

Welche Geschäftsmodelle gibt es – und welches passt zu Dir?

„Online-Marketing“ ist kein Geschäftsmodell, sondern ein Sammelbegriff. Im Coaching ist die erste Aufgabe, daraus eines zu machen. Die vier häufigsten:

Social-Media-Management als Monatsvertrag. Du planst, produzierst und betreust die Kanäle eines Unternehmens, meist mit festem Beitrag pro Monat. Der Klassiker, mit der größten Konkurrenz – und dem stabilsten Umsatz, wenn die Positionierung stimmt.

Anzeigen und Performance. Du schaltest und optimierst bezahlte Kampagnen bei Google, Meta oder auf anderen Plattformen. Hier wird Dein Ergebnis in Euro gemessen, und Kunden zahlen entweder eine feste Betreuungspauschale oder einen Anteil des Werbebudgets. Anspruchsvoller, aber am klarsten belegbar.

Marketing für eine Branche. Du bietest nicht Marketing an, sondern „Marketing für Arztpraxen“, „Marketing für Handwerksbetriebe“ oder „Marketing für Kanzleien“. Das ist die Form, die am schnellsten Kunden bringt, weil Du deren Sprache sprichst, ihre Regeln kennst und in Empfehlungsnetzwerken auftauchst, die einem Generalisten verschlossen bleiben.

Beratung und Umsetzungsbegleitung. Du baust das Marketing nicht selbst, sondern befähigst das Unternehmen, es intern zu machen: Strategie, Redaktionsplan, Schulung der Mitarbeiter. Höhere Tagessätze, weniger laufende Bindung.

Zwei Abgrenzungen, damit Du im richtigen Artikel bist: Wenn Du vor allem selbst Inhalte produzierst – Videos, Fotos, Texte, als Creator oder für Marken –, findest Du das passende Bild im Artikel zum AVGS für Content Creator. Wenn Dein Schwerpunkt Websites, Shops und Automatisierung sind, im Artikel zum AVGS für Webdesigner und KI-Dienstleister. Hier geht es um Dich, wenn Du Kanäle, Kampagnen und Kundengewinnung für andere Unternehmen betreibst.

Freiberuflich oder Gewerbe – was gilt für Marketing-Dienstleister?

Diese Frage entscheidet über Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, IHK-Pflichtmitgliedschaft und Buchhaltungsaufwand – und im Marketing wird sie fast immer gleich beantwortet.

Gewerblich ist in aller Regel die Werbe- und Marketingberatung selbst: Kampagnen planen und schalten, Kanäle betreuen, Reichweite verkaufen. Diese Tätigkeiten stehen nicht im Katalog der freien Berufe nach § 18 EStG und gelten auch nicht als ihnen ähnlich. Wer Social-Media-Management oder Anzeigenbetreuung anbietet, meldet ein Gewerbe an.

Freiberuflich kann dagegen sein, wer überwiegend schreibt oder gestaltet: Werbetexter und Journalisten fallen unter die publizistische, Grafiker unter Umständen unter die künstlerische Tätigkeit. Mischformen – Texten plus Kanalbetreuung – werden vom Finanzamt meist nach dem Schwerpunkt beurteilt, und der liegt bei Marketing-Dienstleistern in der Regel im gewerblichen Teil.

Ein Punkt, der viele überrascht: Wer tatsächlich überwiegend textet oder gestaltet, kann in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden – die KSK ist ausdrücklich auch für Werbetexter und Werbegrafiker offen. Das halbiert faktisch die eigenen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Bei überwiegender Kanalbetreuung greift das nicht. Ob es für Dich passt, hängt davon ab, wie Du Dein Angebot zuschneidest – ein Grund mehr, das im Coaching bewusst zu entscheiden statt nebenbei.

Die Entscheidung trifft das Finanzamt anhand Deines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Für den AVGS spielt sie keine Rolle – das Gründercoaching steht beiden Formen offen.

Wie sieht Dein Fahrplan in die eigene Marketing-Dienstleistung aus?

Diese sieben Schritte sind der Kern dessen, was ein Gründercoaching in diesem Feld abdeckt. Manches davon hast Du vermutlich schon im Kopf – im Coaching wird daraus ein Plan mit Zahlen.

Schritt 1: Eine Branche wählen

Nicht „kleine Unternehmen“, sondern eine Sorte davon. Wer für Zahnarztpraxen arbeitet, kennt das Heilmittelwerbegesetz, weiß, was eine Praxismanagerin nervt, und wird von Praxis zu Praxis weiterempfohlen. Dieses Wissen kann kein günstigerer Anbieter nachbauen.

Schritt 2: Das Ergebnis benennen, das Du verkaufst

Anfragen, Termine, Bestellungen, Bewerbungen – irgendetwas, das der Kunde zählen kann. Follower und Reichweite sind Mittel, keine Ergebnisse. Wer das Ergebnis benennt, bekommt andere Gespräche.

Schritt 3: Pakete und Monatsverträge statt Stunden

Ein Einstiegspaket mit klarem Umfang, darüber eine monatliche Betreuung mit festem Beitrag und definierter Leistung. Stundensätze bestrafen Dich für Erfahrung: Je besser Du wirst, desto weniger verdienst Du pro Ergebnis.

Schritt 4: Preise rückwärts rechnen

Was brauchst Du netto, was heißt das an Umsatz, wie viele Monatskunden sind das bei welchem Beitrag, und wie viele davon schaffst Du realistisch nebeneinander. Diese Rechnung nimmt der Preisverhandlung die Angst.

Schritt 5: Rechtsform, Verträge, Pflichten

Gewerbe anmelden, Kleinunternehmerregelung ja oder nein – nach § 19 UStG gelten seit 2025 die Grenzen von 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr –, Berufshaftpflicht prüfen. Dazu kommen in diesem Beruf drei Dinge, die zwingend in jeden Vertrag gehören: wem die produzierten Inhalte und die Kontozugänge gehören, wer für die Kennzeichnung von Werbung verantwortlich ist, und wer den Datenschutz beim Einsatz von Tracking und Werbepixeln verantwortet.

Schritt 6: Die ersten drei Kunden

Sie kommen fast nie über Deine eigene Reichweite. Sie kommen aus Deinem Umfeld, von früheren Kollegen und über direkte Ansprache mit einer kurzen, konkreten Analyse ihres bisherigen Auftritts. Zehn Betriebe Deiner Zielbranche mit je drei konkreten Beobachtungen anzuschreiben bringt mehr als drei Monate eigener Content.

Schritt 7: Businessplan und Anschlussförderung

Beziehst Du Arbeitslosengeld I und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kommt der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III in Frage. Dafür brauchst Du einen Businessplan mit Finanzteil und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Beides entsteht im Coaching, sodass der Antrag am Ende fertig ist.

Was kannst Du realistisch verdienen?

Die ehrliche Antwort: Im ersten Jahr meist weniger, als Du hoffst, und ab dem zweiten oft mehr, als Du erwartet hast – weil Monatsverträge sich stapeln.

Rechne rückwärts. Wenn Du 3.000 Euro netto brauchst, sind das als Einzelunternehmer mit Steuern, Krankenversicherung und Rücklagen grob 5.000 bis 6.000 Euro Umsatz im Monat.

Übliche Größenordnungen als Anhaltspunkt, je nach Region und Kundengröße sehr unterschiedlich: Social-Media-Betreuung für ein kleines Unternehmen liegt bei 500 bis 1.500 Euro im Monat. Anzeigenbetreuung wird mit 600 bis 2.000 Euro monatlich oder mit einem Anteil von zehn bis zwanzig Prozent des Werbebudgets vergütet. Strategie- und Beratungstage bewegen sich zwischen 600 und 1.200 Euro.

Die Zahl, auf die es ankommt: Fünf Monatskunden zu 900 Euro sind 4.500 Euro Grundlast – bevor Du im Monat ein einziges Projekt verkaufst. Genau daran arbeitet ein Gründercoaching, das etwas taugt: nicht am nächsten Auftrag, sondern an der Struktur, die den nächsten Auftrag weniger existenziell macht.

Welche drei Fallen kosten in diesem Beruf am meisten?

Erstens: Scheinselbstständigkeit. Marketing-Freelancer rutschen besonders leicht hinein, weil Unternehmen gern „eine Marketing-Kraft auf Rechnung“ wollen: feste Wochenstunden, Firmen-Laptop, Teilnahme an Teammeetings, ein einziger Auftraggeber. Das ist rechtlich womöglich ein Arbeitsverhältnis, und die Folgen treffen beide Seiten rückwirkend. Wenn Du unsicher bist, gibt es das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung; zusätzlich kann nach § 2 SGB VI Rentenversicherungspflicht bestehen, wenn Du im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeitest. Mehrere Monatskunden statt eines großen sind auch aus diesem Grund die bessere Struktur.

Zweitens: Pflichten, die Du für den Kunden mitträgst. Werbung muss als Werbung erkennbar sein, Gewinnspiele haben Regeln, und wer Tracking-Pixel und Werbekonten einrichtet, bewegt sich im Datenschutzrecht. Abmahnungen treffen den Kunden – und der schaut dann auf Dich. Kläre schriftlich, wer wofür verantwortlich ist, und bau die Grundregeln in Deine Arbeitsweise ein, bevor der erste Kunde da ist.

Drittens: das Reporting, das nichts beweist. Wer dem Kunden monatlich Reichweite und Likes berichtet, wird beim ersten Sparzwang gekündigt, weil niemand weiß, was diese Zahlen wert sind. Wer Anfragen, Termine und Umsatz berichtet, wird verlängert. Das Reporting entscheidet über die Vertragsdauer – lege es von Anfang an auf das Ergebnis aus, das Du in Schritt 2 benannt hast.

Wie finanziert der AVGS Dein Gründercoaching?

Der Ablauf ist unspektakulär: Du bist arbeitslos gemeldet, sprichst mit Deiner Vermittlerin über Deinen Gründungswunsch und bittest um einen AVGS mit dem Ziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III. Bekommst Du ihn, löst Du ihn bei einem Anbieter ein, dessen Coaching als AZAV-zertifizierte Maßnahme zugelassen ist – diese Zulassung ist die Voraussetzung dafür, dass das Amt die Kosten vollständig übernimmt. Der Anbieter reicht ein Angebot ein, und nach der Bestätigung geht es los. Mit Gutschein in der Hand sind zwei bis vier Wochen bis zum Start realistisch – wenn Deiner bereits ein Ablaufdatum trägt, steht der genaue Zeitplan im Artikel dazu, wenn der AVGS-Gutschein bald abläuft.

Bei ALG I sind die Chancen erfahrungsgemäß deutlich besser als beim Jobcenter. Einen Rechtsanspruch auf das Gründercoaching gibt es aber in keinem Fall.

Was das Coaching in diesem Feld konkret abdeckt, steht auf der Leistungsseite zu Marketing-Strategien im Gründercoaching. Wichtiger als der Träger ist der Mensch, der Dich coacht: Frag vor der Zusage, ob der Coach selbst Kunden gewonnen, Preise verhandelt und Marketing verkauft hat – oder ob er es erklärt. In diesem Beruf ist der Unterschied entscheidend.

Zwei Beispiele aus der Praxis

Sabrina, 36, ALG I, Gutschein über 50 Einheiten. Vorher Marketingreferentin in einem Klinikverbund. Ihr erster Plan hieß „Social Media und Content für kleine Unternehmen“ – der Satz, den in ihrer Stadt dreißig andere auch sagen. Im Gespräch stellte sich heraus, dass sie die Sprache von Praxen und Einrichtungen im Gesundheitswesen beherrscht wie kaum jemand: Zulassungen, Werberecht, Patientenansprache. Daraus wurde „Außendarstellung und Patientengewinnung für Praxen“ – ein Angebot, für das es in ihrer Region keinen Wettbewerber gibt und für das Empfehlungen von Praxis zu Praxis laufen. Der Coaching-Schwerpunkt: Paketstruktur, Monatsbeiträge und die Überarbeitung von Business- und Finanzplan für den Gründungszuschuss.

Marc, 41, ALG I. Zehn Jahre Projektleiter in einer Werbeagentur, will Anzeigen für Onlineshops betreuen. Sein Problem war nicht die Kompetenz, sondern die Preisliste: Er kalkulierte Stunden, gab Stunden weiter, die niemand bezahlt hatte, und stand nach drei Kunden bei einem Stundensatz unter dem seines alten Angestelltengehalts. Im Coaching wurde daraus eine Betreuungspauschale plus Erfolgsanteil am Werbebudget – dieselbe Arbeit, doppelter Umsatz, und ein Reporting, das dem Kunden Bestellungen zeigt statt Klicks.

Beide Fälle haben dasselbe Muster: Die Fähigkeit war da. Gefehlt hat das Geschäft drumherum – und genau dafür ist der Gutschein gemacht.

FAQ: AVGS für Online-Marketing und Social Media

Brauche ich eine Marketing-Ausbildung, um den AVGS zu bekommen?
Nein. Der AVGS setzt keine bestimmte Qualifikation voraus. Das Amt prüft, ob Deine Gründungsidee plausibel ist und ob Coaching-Bedarf besteht. Berufserfahrung im Marketing oder in der Zielbranche zählt oft mehr als ein Zertifikat.

Zahlt der AVGS auch Werbebudget, Software oder Ausrüstung?
Nein. Der Gutschein finanziert ausschließlich die Beratungsleistung, also die Unterrichtseinheiten mit Deinem Coach. Für Anschaffungen und Startkapital sind andere Instrumente zuständig, etwa der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II.

Wie viele Unterrichtseinheiten bekomme ich?
Das entscheidet das Amt. Bei der Agentur für Arbeit sind 60 bis 100 Einheiten à 45 Minuten üblich, beim Jobcenter eher 40 bis 60. Eine Aufstockung aus dem laufenden Coaching heraus ist möglich, wenn der Coach den Mehrbedarf begründet.

Kann ich das Coaching machen, obwohl ich schon nebenbei Kunden betreue?
Ja. Eine bestehende Nebentätigkeit ist kein Hindernis, sondern belegt oft die Tragfähigkeit. Im Leistungsbezug gilt: unter 15 Stunden pro Woche, sonst giltst Du nicht mehr als arbeitslos, und bis 165 Euro monatlich bleibt der Gewinn anrechnungsfrei. Die Einzelheiten stehen im Artikel zur nebenberuflichen Selbstständigkeit im Leistungsbezug.

Nimmt das Amt „Social-Media-Managerin“ als Gründungsidee ernst?
In aller Regel ja, sofern Du erklären kannst, wer Deine Kunden sind und womit Du Geld verdienst. Sachbearbeiterinnen bewerten keine Plattformen, sondern die Tragfähigkeit. „Ich betreue Zahnarztpraxen bei der Patientengewinnung, 900 Euro im Monat pro Praxis“ trägt weiter als „Ich mache Social Media“.

Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Dann lohnt ein zweiter Anlauf mit besserer Vorbereitung: konkretes Angebot eines Trägers, klar formulierter Coaching-Bedarf, nachvollziehbare Beschreibung Deines Vorhabens mit Zielbranche und Preismodell. Viele Ablehnungen entstehen, weil der Antrag zu vage war, nicht weil die Idee schlecht ist.

Fazit: Marketing kannst Du – jetzt kommt das eigene Geschäft

In diesem Beruf scheitert selten jemand daran, Marketing zu können. Gescheitert wird an austauschbaren Angeboten, an Stundensätzen, die Erfahrung bestrafen, und an Reportings, die nichts beweisen.

Ein Gründercoaching über den AVGS gibt Dir 40 bis 100 Stunden mit jemandem, der genau diese Fragen mit Dir durchrechnet – bezahlt von der Agentur für Arbeit. Wenn Du arbeitslos gemeldet bist und ohnehin gründen willst, ist das ein Zeitfenster, das später so nicht wiederkommt.

Der nächste Schritt ist ein Gespräch mit Deiner Vermittlerin. Und falls Du den Gutschein schon hast: ein Anbieter, der weiß, wie man Marketing nicht nur macht, sondern verkauft.

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Zuletzt aktualisiert im September 2026.

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