Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss: Wer stellt sie aus und was kostet sie?
Der Businessplan steht, die Zahlen sind gerechnet. Für den Gründungszuschuss fehlt jetzt noch ein Dokument: die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Deiner Gründung, oft auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt. Viele denken dabei zuerst an die IHK. Das ist ein möglicher Weg, aber nicht der einzige.
Kurz gesagt: Für den Gründungszuschuss brauchst Du die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Deiner Gründung (§ 93 SGB III). Das kann die IHK oder Handwerkskammer sein, aber auch eine Gründungsberatung – die Auswahl triffst Du. Bei avgs.digital ist die Tragfähigkeitsbescheinigung im Gründercoaching mit AVGS enthalten, für Dich ohne Zusatzkosten. Wir stellen sie auf Grundlage Deines Businessplans aus, wenn Deine Idee trägt. Ob Du den Gründungszuschuss bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit.
Was ist die fachkundige Stellungnahme?
Die Agentur für Arbeit beurteilt Deine Geschäftsidee nicht allein. Deshalb schreibt § 93 Abs. 2 SGB III vor: Zum Nachweis der Tragfähigkeit legst Du der Agentur die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vor. Diese Stelle prüft Deinen Businessplan und bewertet, ob Deine Gründung voraussichtlich tragfähig ist – ob Du also dauerhaft davon leben kannst.
Die Stellungnahme ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die Entscheidung über den Gründungszuschuss trifft aber die Agentur für Arbeit: Sie prüft Deine Unterlagen selbst, und der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung.
Wer darf die Tragfähigkeit bestätigen?
Das Gesetz nennt beispielhaft diese fachkundigen Stellen:
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern (HWK)
- berufsständische Kammern
- Fachverbände
- Kreditinstitute
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit können zum Beispiel auch Unternehmensberatungen mit Schwerpunkt Existenzgründung die Stellungnahme abgeben. Welche fachkundige Stelle Du wählst, entscheidest Du selbst.
IHK oder Gründungsberatung: Was ist der Unterschied?
Die IHK prüft Deinen fertigen Businessplan als neutrale Stelle. Das ist ihre Aufgabe. Für Dich bedeutet das:
- Du reichst einen fertigen Plan ein. Fehlen Angaben oder passen Zahlen nicht, bekommst Du Rückfragen oder ein negatives Ergebnis. Überarbeiten musst Du selbst.
- Bearbeitungszeit: Je nach Kammer dauert die Prüfung eine Weile, bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg zum Beispiel ca. 10 Arbeitstage ab vollständigen Unterlagen.
- Kosten: Viele Kammern berechnen eine Gebühr, die Du selbst zahlst, zum Beispiel 80 Euro bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg oder 120 Euro bei der IHK Karlsruhe (Stand Oktober 2026).
In einem Gründercoaching entsteht der Plan dagegen gemeinsam, und Schwachstellen werden besprochen, bevor die Stellungnahme erstellt wird.
Bei avgs.digital: Erst coachen, dann Stellungnahme
Bei avgs.digital entsteht Dein Businessplan im 1:1-Coaching per Video. So läuft es ab:
- Businessplan erarbeiten: Idee, Angebot, Zielgruppe, Marketing und Finanzplan entwickelst Du gemeinsam mit Deinem Coach.
- Zahlen prüfen: Liquidität, Rentabilität und Deine fachliche Eignung schauen wir uns kritisch an. Schwachstellen besprechen wir offen und überarbeiten den Plan.
- Stellungnahme: Trägt Deine Idee, stellen wir Dir die Tragfähigkeitsbescheinigung auf Grundlage Deines Businessplans aus – im Coaching enthalten, ohne Zusatzkosten.
Trägt Deine Idee (noch) nicht, sagen wir Dir das ehrlich. Eine Bescheinigung ohne tragfähigen Plan hilft Dir nicht, denn die Agentur prüft Deine Unterlagen selbst.
Vergleich: IHK und Gründercoaching bei avgs.digital
| Kriterium | IHK / Kammer | Gründercoaching bei avgs.digital |
|---|---|---|
| Rolle | Neutrale Prüfung des fertigen Plans | Coaching und Stellungnahme |
| Feedback | Rückfragen oder Ergebnis | Überarbeitung gemeinsam im Coaching |
| Kosten | Je nach Kammer kostenpflichtig (z. B. 80–120 €) | Im Coaching mit AVGS enthalten |
| Ablauf | Du reichst Deinen fertigen Plan ein | Der Plan entsteht im 1:1-Coaching |
| Ergebnis | Positive oder negative Stellungnahme | Ausstellung, wenn Deine Idee trägt |
Wann ist ein Businessplan tragfähig?
Für eine positive Stellungnahme müssen vor allem die Zahlen stimmen. Drei Punkte sind entscheidend:
1. Liquidität (Zahlungsfähigkeit)
Kannst Du in den ersten 12 bis 36 Monaten jederzeit Deine Rechnungen bezahlen? Viele Gründer vergessen hier private Lebenshaltungskosten oder Steuerzahlungen. Das rechnest Du im Coaching gemeinsam mit Deinem Coach durch.
2. Rentabilität (Gewinn)
Wirft das Unternehmen genug ab? In der Regel sollte der Gewinn nach spätestens drei Jahren so hoch sein, dass Du ohne Zuschüsse davon leben kannst.
3. Fachliche Eignung
Bringst Du die nötigen Kenntnisse mit? Im Businessplan zeigst Du, welche Erfahrungen und Fähigkeiten Du mitbringst und wie Du fehlendes Wissen ergänzt. Diese Darlegung verlangt auch das Gesetz.
Im Coaching enthalten: Tragfähigkeitsbescheinigung ohne Zusatzkosten
Mit einem AVGS für ein Gründungscoaching übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Kosten für Dein Coaching. Bei avgs.digital bedeutet das:
- 1:1-Coaching per Video, bundesweit, als AZAV-zugelassene Maßnahme (Maßnahmenummer 365/70/24)
- Unterstützung beim Businessplan mit Finanzplan
- die Tragfähigkeitsbescheinigung, wenn Deine Idee trägt – im Coaching enthalten, ohne Zusatzkosten
- Vorbereitung Deines Antrags auf Gründungszuschuss
Häufige Fragen (FAQ) zur Stellungnahme
Muss ich zur IHK gehen, wenn ich Handwerker bin?
Nein. Du darfst eine fachkundige Stelle Deiner Wahl nutzen. Neben IHK und Handwerkskammer kommen zum Beispiel auch Fachverbände, Kreditinstitute oder Gründungsberatungen in Frage.
Kostet die Tragfähigkeitsbescheinigung bei avgs.digital etwas?
Nein. Wenn Du Dein Gründercoaching mit AVGS bei uns machst, ist die Tragfähigkeitsbescheinigung im Coaching enthalten – für Dich ohne Zusatzkosten. Wir stellen sie aus, wenn Deine Idee trägt.
Wie lange dauert die Ausstellung bei avgs.digital?
Da Dein Businessplan im Coaching entsteht, stellen wir die Stellungnahme in der Regel direkt nach Abschluss des Plans aus – wenn Deine Idee trägt. Wochenlange Wartezeiten entfallen.
Was passiert, wenn die Stellungnahme negativ ist?
Dann hat Dein Antrag auf Gründungszuschuss kaum Aussicht auf Erfolg, denn die Stellungnahme ist eine zentrale Entscheidungsgrundlage. Deshalb lohnt es sich, den Plan vorher gründlich zu erarbeiten. Bei avgs.digital stellen wir keine positive Stellungnahme aus, wenn die Idee nicht trägt, sondern sagen Dir offen, was fehlt.
Bekomme ich mit einer positiven Stellungnahme sicher den Gründungszuschuss?
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Agentur für Arbeit prüft Deine Unterlagen und entscheidet.
Fazit: Gut vorbereitet zur Stellungnahme
Die fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit ist der wichtigste Nachweis für Deinen Antrag auf Gründungszuschuss. Du kannst sie bei der IHK holen oder bei einer anderen fachkundigen Stelle. Bei avgs.digital entsteht Dein Businessplan im 1:1-Coaching, und die Tragfähigkeitsbescheinigung ist enthalten, wenn Deine Idee trägt.
Ob Dein Gutschein für ein Gründercoaching passt, prüfst Du im Kurzcheck – in 2 Minuten.

