Nebenberuflich selbstständig & Arbeitslosengeld: Die große Abrechnung (Guide 2026)
Du beziehst Arbeitslosengeld I und willst nicht untätig auf dem Sofa sitzen? Eine nebenberufliche Gründung klingt nach dem perfekten Plan: Erstmal testen, ohne das Sicherheitsnetz zu verlieren. Doch Vorsicht: Wer „nebenberuflich selbstständig arbeitslosengeld“ googelt, landet oft im Bürokratie-Dschungel. Wie viel darfst Du behalten? Wann streicht das Amt Dein Geld komplett? Und warum ist der „kleine Start“ oft die finanziell schlechtere Wahl im Vergleich zum Gründungszuschuss? Dieser Guide von avgs.digital klärt auf.
Der Traum vom Zuverdienst: Was ist erlaubt?
Viele Gründer nutzen die Zeit der Arbeitslosigkeit, um ihr Business hochzuziehen. Das ist smart. Aber die Agentur für Arbeit hat strenge Spielregeln. Wenn Du diese missachtest, droht nicht nur eine Kürzung, sondern der komplette Wegfall Deiner Leistungen.
Es gibt zwei magische Grenzen, die Du im Schlaf kennen musst:
- Die Zeit-Grenze: Wie viele Stunden arbeitest Du?
- Die Geld-Grenze: Wie viel Euro verdienst Du?
Schauen wir uns beide im Detail an – denn der Teufel steckt im Detail.
1. Die Zeit-Falle: Die 15-Stunden-Regel
Das ist der wichtigste Punkt dieses ganzen Artikels.
Um Arbeitslosengeld zu beziehen, musst Du „arbeitslos“ sein. Laut Gesetz (§ 138 SGB III) bist Du das aber nicht mehr, wenn Du 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitest.
Das bedeutet im Klartext:
- Arbeitest Du 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche an Deinem Business? -> Du giltst als arbeitslos und bekommst Geld.
- Arbeitest Du 15 Stunden oder mehr? -> Du giltst als „nicht mehr verfügbar“, Dein ALG I wird komplett gestrichen.
Achtung bei der Vorbereitung: Auch Akquise, Buchhaltung und Website-Basteln zählen als Arbeitszeit. Wenn Du dem Amt sagst „Ich arbeite Tag und Nacht an meiner Idee“, streichen sie Dir die Leistung. Sei also präzise in Deinen Angaben.
2. Die Geld-Frage: Der 165-Euro-Freibetrag
Jetzt zum Finanziellen. Du darfst Geld verdienen, während Du ALG I beziehst. Aber die Abzüge sind brutal.
Der Grundfreibetrag liegt bei mageren 165 Euro netto im Monat.
Alles, was Du darüber hinaus verdienst, wird Dir zu 100 % vom Arbeitslosengeld abgezogen (abzüglich pauschaler Steuern/Sozialversicherung von ca. 30%).
Ein Rechenbeispiel (Das tut weh)
Stell Dir vor, Du bekommst 1.500 Euro Arbeitslosengeld.
Jetzt verdienst Du mit Deiner neuen Selbstständigkeit stolze 600 Euro Gewinn im Monat dazu.
- Dein Gewinn: 600 €
- Freibetrag: – 165 €
- Restbetrag: 435 €
- Dieser Rest wird (vereinfacht) von Deinem Arbeitslosengeld abgezogen.
Ergebnis: Du hast zwar 600 Euro erwirtschaftet, aber am Ende hast Du kaum mehr Geld in der Tasche als vorher, weil das Amt seine Zahlung fast im gleichen Maße kürzt. Du arbeitest also quasi umsonst für den Staat.
3. Die Werbungskosten: Dein einziger Joker
Es gibt einen kleinen Trick, um den Freibetrag zu erhöhen: Werbungskosten.
Wenn Du Ausgaben für Dein Nebengewerbe hast (Laptop, Fahrtkosten, Software-Abos, Material), kannst Du diese vom Gewinn abziehen, bevor das Amt die Anrechnung startet.
Beispiel: Du verdienst 400 Euro, hast aber 100 Euro Kosten für Software.
Dann rechnet das Amt nur mit 300 Euro Gewinn. Das mildert den Abzug etwas ab, ändert aber nichts am Grundproblem: Nebenberuflich gründen lohnt sich im ALG-1-Bezug finanziell kaum.
4. Die bessere Strategie: Vom „Nebenbei“ zum Gründungszuschuss
Warum quälen sich so viele mit der 165-Euro-Grenze, wenn es einen viel besseren Weg gibt?
Anstatt klein und ängstlich „nebenbei“ zu wurschteln (und fast alles abgezogen zu bekommen), solltest Du den Sprung in die Haupterwerbs-Gründung wagen – aber gefördert!
Der Gründungszuschuss ist der Gamechanger:
Wenn Du Dich (mit Restanspruch auf ALG I) voll selbstständig machst und den Gründungszuschuss bewilligt bekommst, passiert Folgendes:
- Du behältst Dein ALG I: Du bekommst 6 Monate lang Dein volles Arbeitslosengeld weiter ausgezahlt.
- Plus 300 Euro extra: Du bekommst monatlich 300 Euro Pauschale für die Sozialversicherung on top.
- KEINE Anrechnung: Das Beste kommt jetzt. Alles, was Du in dieser Zeit mit Deinem Business verdienst, darfst Du behalten. Es gibt keine 165-Euro-Grenze mehr!
Vergleich:
Nebenberuflich: Du verdienst 1.000 €, das Amt zieht Dir fast alles ab. Du hast Stress.
Haupterwerb mit Zuschuss: Du verdienst 1.000 €, das Amt zahlt Dir ALG I + 300 € + Deine 1.000 € Gewinn gehören Dir.
5. Wie Du den Übergang sicher meisterst (mit avgs.digital)
Viele trauen sich diesen Schritt nicht, weil sie Angst haben: „Was, wenn der Gründungszuschuss abgelehnt wird?“ oder „Ist mein Businessplan gut genug?“
Genau hier kommt unser kostenloses 1:1 Coaching (AVGS) ins Spiel.
Wir nutzen die Zeit, in der Du noch arbeitslos bist (und unter der 15-Stunden-Grenze bleibst!), um Deinen großen Aufschlag vorzubereiten.
Unser Fahrplan für Dich:
- Phase 1 (Vorbereitung): Du bleibst offiziell arbeitslos. Wir coachen Dich digital per Video-Call. Wir schreiben Deinen Businessplan und polieren Deine Finanzplanung. Das kostet Dich nichts (AVGS-Gutschein).
- Phase 2 (Antrag): Wir machen Deine Unterlagen wasserdicht für den Gründungszuschuss. Wir wissen genau, was die fachkundige Stelle und das Amt sehen wollen.
- Phase 3 (Der Switch): Sobald alles steht, meldest Du Dich voll selbstständig an, kassierst den Zuschuss und darfst unbegrenzt dazuverdienen.
Häufige Fragen (FAQ) zu ALG 1 und Selbstständigkeit
Muss ich mein Nebengewerbe dem Amt melden?
Ja, zwingend! Jede Aufnahme einer Tätigkeit (auch unbezahlt oder in der Vorbereitung) muss gemeldet werden. Tust Du das nicht, drohen Bußgelder und Rückzahlungen wegen Sozialbetrug.
Gilt der 165€ Freibetrag auch für Bürgergeld?
Nein, beim Bürgergeld (ehemals Hartz 4) gelten andere Regeln (100€ Grundfreibetrag + prozentuale Staffelung). Unser Coaching ist übrigens auch für Bürgergeld-Empfänger zu 100% kostenlos möglich!
Was passiert, wenn ich krank werde?
In der nebenberuflichen Phase bist Du über das Arbeitsamt krankenversichert. Sobald Du hauptberuflich gründest (mit Gründungszuschuss), musst Du Dich selbst versichern – dafür gibt es aber die 300€ Extra-Pauschale.
Fazit: Denk groß, nicht klein!
Sich „nebenberuflich selbstständig arbeitslosengeld“ anrechnen zu lassen, ist oft ein Verlustgeschäft. Es bremst Dich aus. Nutze die Arbeitslosigkeit nicht als Hängematte für ein Taschengeld-Business, sondern als Startrampe für Deine echte Freiheit.
Mit dem richtigen Businessplan und dem Gründungszuschuss hast Du 6 Monate lang doppelte Sicherheit.
Bist Du bereit, die 165-Euro-Falle zu verlassen?
Mach jetzt den Check. Wir prüfen kostenlos, ob Du Anspruch auf das 1:1 Coaching und die volle Förderung hast.



