Nebenberuflich selbstständig & Arbeitslosengeld 2026: Freibeträge, 15-Stunden-Regel & die bessere Alternative

Du beziehst Arbeitslosengeld I und überlegst, Dich nebenberuflich selbstständig zu machen? Grundsätzlich eine gute Idee – aber die Regeln der Agentur für Arbeit sind hart: Alles über 165 € wird Dir vom ALG I abgezogen, und ab 15 Stunden pro Woche verlierst Du Deinen Anspruch komplett. Dieser Guide von avgs.digital erklärt Dir alle Regeln, zeigt konkrete Rechenbeispiele und verrät Dir, warum der Gründungszuschuss in den meisten Fällen die deutlich bessere Strategie ist.

Nebenberuflich selbstständig und ALG I: Was ist erlaubt?

Ja, Du darfst Dich während des Bezugs von Arbeitslosengeld I nebenberuflich selbstständig machen. Das Gesetz erlaubt das ausdrücklich. Allerdings gibt es zwei harte Grenzen, die Du unbedingt kennen musst:

  1. Die Zeitgrenze: Du darfst maximal 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche arbeiten.
  2. Die Einkommensgrenze: Es gibt einen Freibetrag von nur 165 € – alles darüber wird angerechnet.

Verstößt Du gegen eine dieser Regeln, riskierst Du den kompletten Verlust Deines Arbeitslosengeldes. Schauen wir uns beide Grenzen im Detail an.

Die 15-Stunden-Regel: Die wichtigste Grenze

Nach § 138 SGB III giltst Du nur dann als arbeitslos, wenn Du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest. Sobald Du diese Grenze erreichst oder überschreitest, verlierst Du Deinen Status als Arbeitsloser – und damit Dein gesamtes ALG I.

Im Klartext:

  • Unter 15 Stunden pro Woche → Du bleibst arbeitslos gemeldet und beziehst ALG I weiter.
  • Ab 15 Stunden pro Woche → Dein ALG I wird komplett gestrichen. Nicht gekürzt, sondern vollständig eingestellt.

Wichtig: Was zählt als Arbeitszeit?
Nicht nur die Arbeit am Kunden zählt. Auch alle vorbereitenden Tätigkeiten werden eingerechnet:

  • Kundenakquise und Networking
  • Buchhaltung und Rechnungen schreiben
  • Website erstellen und pflegen
  • Social-Media-Marketing
  • Fortbildung und Recherche für Dein Business
  • Fahrzeiten zu Kunden

Wenn Du dem Amt gegenüber erwähnst, dass Du „Tag und Nacht an Deiner Idee arbeitest“, kann das zur sofortigen Streichung Deines ALG I führen. Sei präzise und realistisch in Deinen Angaben.

Der 165-Euro-Freibetrag: So wird Dein Einkommen angerechnet

Der Freibetrag für nebenberufliche Einkünfte während des ALG-I-Bezugs beträgt 165 Euro netto pro Monat (§ 155 Abs. 1 SGB III). Alles, was Du darüber verdienst, wird Dir vom Arbeitslosengeld abgezogen.

So funktioniert die Berechnung:

  1. Ermittle Deinen monatlichen Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben).
  2. Ziehe den Freibetrag von 165 € ab.
  3. Der Restbetrag wird Dir vom ALG I abgezogen.

Rechenbeispiel 1: Geringer Nebenverdienst

  • Dein ALG I: 1.500 €/Monat
  • Dein Gewinn aus Selbstständigkeit: 150 €
  • Freibetrag: 165 €
  • Anrechnung: 0 € (Gewinn liegt unter dem Freibetrag)
  • Dein Gesamteinkommen: 1.650 € (1.500 € ALG I + 150 € Gewinn)

Rechenbeispiel 2: Mittlerer Nebenverdienst

  • Dein ALG I: 1.500 €/Monat
  • Dein Gewinn aus Selbstständigkeit: 600 €
  • Freibetrag: 165 €
  • Anrechnung: 600 € – 165 € = 435 €
  • Dein gekürztes ALG I: 1.500 € – 435 € = 1.065 €
  • Dein Gesamteinkommen: 1.665 € (1.065 € ALG I + 600 € Gewinn)

Du hast also 600 € verdient, hast aber nur 165 € mehr in der Tasche als ohne Nebentätigkeit.

Rechenbeispiel 3: Hoher Nebenverdienst

  • Dein ALG I: 1.500 €/Monat
  • Dein Gewinn aus Selbstständigkeit: 1.200 €
  • Freibetrag: 165 €
  • Anrechnung: 1.200 € – 165 € = 1.035 €
  • Dein gekürztes ALG I: 1.500 € – 1.035 € = 465 €
  • Dein Gesamteinkommen: 1.665 € (465 € ALG I + 1.200 € Gewinn)

Auch hier: Obwohl Du dreimal so viel verdienst, hast Du am Ende exakt denselben Betrag wie im Beispiel 2. Die Anrechnung frisst Deinen Mehrverdienst komplett auf.

Die bittere Wahrheit: Egal ob Du 600 € oder 1.200 € verdienst – Dein Gesamteinkommen bleibt fast gleich. Du arbeitest ab 165 € faktisch für 0 € pro Stunde. Das ist die sogenannte „165-Euro-Falle“.

Betriebsausgaben: Dein einziger Hebel bei der Anrechnung

Es gibt einen legalen Weg, den angerechneten Betrag zu reduzieren: Betriebsausgaben.

Die Agentur rechnet nicht Deinen Umsatz an, sondern Deinen Gewinn. Das bedeutet: Alle nachweisbaren Betriebsausgaben werden vorher abgezogen.

Typische Betriebsausgaben für nebenberuflich Selbstständige:

  • Laptop, Smartphone, Drucker (anteilig)
  • Software-Abos (z. B. Buchhaltung, Design-Tools, Website-Hosting)
  • Fahrtkosten zu Kunden (0,30 €/km)
  • Büromaterial und Porto
  • Fortbildungskosten und Fachliteratur
  • Telefon- und Internetkosten (anteilig)
  • Werbung und Visitenkarten

Rechenbeispiel mit Betriebsausgaben

  • Dein Umsatz: 800 €
  • Deine Betriebsausgaben: 250 €
  • Dein Gewinn: 550 €
  • Freibetrag: 165 €
  • Anrechnung: 550 € – 165 € = 385 €

Ohne Betriebsausgaben wären 635 € angerechnet worden. Mit Betriebsausgaben sind es nur 385 €. Das spart Dir 250 € beim ALG I.

Wichtig: Bewahre alle Belege und Quittungen sorgfältig auf. Die Agentur kann Nachweise verlangen. Pauschalabzüge ohne Belege werden in der Regel nicht akzeptiert.

Meldepflicht: Was Du dem Amt mitteilen musst

Bevor Du auch nur den ersten Euro verdienst, musst Du die Agentur für Arbeit informieren. Die Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst:

  • Art der Tätigkeit: Was genau machst Du?
  • Zeitlicher Umfang: Wie viele Stunden pro Woche arbeitest Du?
  • Voraussichtliche Einnahmen: Was erwartest Du monatlich zu verdienen?

Du nutzt dafür das Formular „Nebeneinkommen“ der Agentur für Arbeit. Dieses musst Du spätestens am ersten Tag der Tätigkeit einreichen – idealerweise schon vorher.

Achtung: Wenn Du die Aufnahme einer Nebentätigkeit nicht meldest, drohen Bußgelder und Rückzahlungsforderungen wegen Überzahlung. Im schlimmsten Fall kann ein Betrugsverfahren eingeleitet werden.

Nebengewerbe anmelden: Schritt für Schritt

Wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst, brauchst Du in der Regel eine Gewerbeanmeldung. So gehst Du vor:

  1. Agentur für Arbeit informieren: Teile Deinem Berater Dein Vorhaben mit und fülle das Nebeneinkommen-Formular aus.
  2. Gewerbe anmelden: Beim Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde (Kosten: ca. 20–60 €). Freiberufler (z. B. Berater, Designer, Journalisten) melden sich direkt beim Finanzamt an.
  3. Finanzamt-Fragebogen ausfüllen: Nach der Anmeldung schickt Dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier trägst Du Deine geschätzten Einnahmen ein und beantragst ggf. die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG, bis 25.000 € Jahresumsatz umsatzsteuerfrei).
  4. Monatlich Gewinn melden: Reiche Deine monatlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Agentur ein.

Tipp: Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt, vereinfachst Du Deine Buchhaltung enorm – keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, keine Umsatzsteuer auf Rechnungen.

Die bessere Alternative: Gründungszuschuss statt Nebenverdienst

Die nebenberufliche Selbstständigkeit mit ALG I ist ein Verlustgeschäft. Jeder Euro über 165 € wird Dir abgezogen. Du arbeitest im schlimmsten Fall für nichts.

Es gibt einen deutlich besseren Weg: den Gründungszuschuss.

Wenn Du Dich hauptberuflich selbstständig machst und den Gründungszuschuss bewilligt bekommst, ändert sich alles:

Der direkte Vergleich

Nebenberuflich selbstständig + ALG I:

  • Max. 14 Stunden pro Woche für Dein Business
  • Freibetrag: 165 €/Monat – alles darüber wird abgezogen
  • Du arbeitest ab 165 € quasi umsonst
  • Ständige Meldepflicht und Nachweispflicht
  • Kein Raum, Dein Business richtig aufzubauen

Hauptberuflich selbstständig + Gründungszuschuss:

  • Unbegrenzte Arbeitszeit für Dein Business
  • 6 Monate volles ALG I + 300 € Sozialversicherungs-Pauschale
  • Danach 9 Monate 300 €/Monat (Phase 2)
  • Keine Anrechnung: Jeder Euro, den Du verdienst, gehört Dir
  • Bis zu 20.700 € steuerfreie Förderung

Rechenbeispiel: Nebenberuflich vs. Gründungszuschuss

Szenario: Du verdienst 1.000 €/Monat mit Deinem Business, Dein ALG I beträgt 1.500 €

Nebenberuflich:

  • Gewinn: 1.000 €
  • Anrechnung: 1.000 € – 165 € = 835 €
  • Gekürztes ALG I: 1.500 € – 835 € = 665 €
  • Gesamteinkommen: 1.665 €

Gründungszuschuss:

  • ALG I: 1.500 €
  • Pauschale: 300 €
  • Gewinn: 1.000 € (keine Anrechnung!)
  • Gesamteinkommen: 2.800 €

Differenz: 1.135 € mehr pro Monat mit Gründungszuschuss. Über 6 Monate sind das 6.810 € mehr in Deiner Tasche.

So bereitest Du den Wechsel zum Gründungszuschuss vor

Du willst den Sprung wagen, bist aber unsicher? Genau dafür gibt es das kostenlose AVGS-Gründercoaching bei avgs.digital.

Unser Fahrplan für Dich:

  1. Phase 1 – Vorbereitung (während ALG I): Du bleibst offiziell arbeitslos und beantragst einen AVGS-Gutschein. Wir coachen Dich 100 % kostenlos und digital. Gemeinsam erstellen wir Deinen Businessplan und die Finanzplanung.
  2. Phase 2 – Antrag vorbereiten: Wir machen Deine Unterlagen wasserdicht für den Gründungszuschuss. Wir holen die Tragfähigkeitsbescheinigung ein und bereiten Dich auf das Gespräch beim Amt vor.
  3. Phase 3 – Der Wechsel: Sobald alles steht, meldest Du Dein Gewerbe an, reichst den Antrag auf Gründungszuschuss ein und startest voll durch – ohne 15-Stunden-Grenze, ohne 165-Euro-Falle.

Das Beste: Während des AVGS-Coachings läuft Dein ALG I unverändert weiter. Du verlierst keine Anspruchstage und bereitest gleichzeitig Deinen optimalen Start vor.

Sonderfall: Nebenberuflich selbstständig mit Bürgergeld

Für Empfänger von Bürgergeld (ehemals ALG II / Hartz IV) gelten andere Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: 100 € monatlich (statt 165 € bei ALG I)
  • Darüber: 20 % Freibetrag auf Einkommen zwischen 100 € und 520 €, danach 10 % auf Einkommen zwischen 520 € und 1.000 €

Auch bei Bürgergeld gilt die 15-Stunden-Regel. Und auch hier ist ein AVGS-gefördertes Gründercoaching bei avgs.digital zu 100 % kostenlos möglich. Statt des Gründungszuschusses können Bürgergeld-Empfänger das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II beim Jobcenter beantragen.

Häufige Fragen: Nebenberuflich selbstständig & Arbeitslosengeld (FAQ)

Ja, zwingend und sofort. Jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit – auch unbezahlt oder in der Vorbereitungsphase – muss der Agentur gemeldet werden. Wer dies unterlässt, riskiert Bußgelder, Rückzahlungsforderungen und im schlimmsten Fall ein Verfahren wegen Sozialleistungsbetrug.

Du darfst grundsätzlich unbegrenzt verdienen, solange Du unter 15 Stunden pro Woche bleibst. Allerdings wird alles über dem Freibetrag von 165 € netto pro Monat von Deinem ALG I abgezogen. Effektiv lohnt sich ein Nebenverdienst daher erst ab dem Gründungszuschuss, bei dem keine Anrechnung stattfindet.

Dein ALG I wird komplett eingestellt – nicht nur gekürzt, sondern vollständig. Du giltst dann nicht mehr als arbeitslos. Dein Restanspruch verfällt aber nicht: Wenn Du die Selbstständigkeit wieder aufgibst, kannst Du innerhalb von 4 Jahren erneut ALG I beantragen.

Ja. Alle Tätigkeiten, die mit Deiner Selbstständigkeit zusammenhängen, werden gezählt – Kundenakquise, Website-Erstellung, Buchhaltung, Fortbildung und Fahrzeit. Nur rein private Recherche (z. B. „Soll ich mich selbstständig machen?") zählt nicht.

 

Ja, das ist sogar eine bewährte Strategie. Du startest nebenberuflich, testest Deine Geschäftsidee und sammelst erste Erfahrungen. Sobald Du bereit bist, beantragst Du den Gründungszuschuss und wechselst in die hauptberufliche Selbstständigkeit. Wichtig: Du brauchst dafür noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I.

 

In der Regel musst Du monatlich eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einreichen. Darin listest Du Deine Einnahmen und Betriebsausgaben auf. Die Differenz ist Dein Gewinn, der angerechnet wird. Halte alle Belege bereit.

 

Der Freibetrag gilt grundsätzlich pro Monat. Allerdings kann die Agentur bei schwankenden Einkünften aus Selbstständigkeit auch einen Durchschnittswert über einen längeren Zeitraum bilden. Sprich das im Vorfeld mit Deinem Sachbearbeiter ab.

 

Solange Du ALG I beziehst, bist Du über die Agentur für Arbeit krankenversichert – auch wenn Du nebenberuflich selbstständig bist. Das ändert sich erst, wenn Du in die hauptberufliche Selbstständigkeit wechselst. Dann musst Du Dich selbst versichern.

 

 

Ja. Solange Du ALG I oder Bürgergeld beziehst und unter 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest, kannst Du einen AVGS beantragen. Damit finanzierst Du ein kostenloses Gründercoaching bei avgs.digital, das Dich optimal auf den Gründungszuschuss vorbereitet.

 

Ja, in den meisten Fällen. Freiberufliche Tätigkeiten (z. B. Beratung, Design, Journalismus, Programmierung) sind von der Gewerbepflicht befreit – hier reicht die Anmeldung beim Finanzamt. Für alle gewerblichen Tätigkeiten brauchst Du eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.

 

Fazit: Raus aus der 165-Euro-Falle

Nebenberuflich selbstständig während des ALG-I-Bezugs – das klingt nach einem sicheren Plan. In der Praxis ist es ein finanzielles Verlustgeschäft: Ab 165 € Gewinn arbeitest Du für 0 € pro Stunde, und die 15-Stunden-Grenze verhindert, dass Du Dein Business ernsthaft aufbaust.

Die bessere Strategie: Nutze die Zeit der Arbeitslosigkeit, um Dich mit einem kostenlosen AVGS-Gründercoaching bei avgs.digital vorzubereiten – und wechsle dann mit dem Gründungszuschuss in die hauptberufliche Selbstständigkeit. So verdienst Du unbegrenzt und behältst jeden Euro.

Jetzt kostenloses Erstgespräch buchen: Wir prüfen Deinen Anspruch auf AVGS-Coaching und Gründungszuschuss unter avgs.digital.

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