Was ist der Gründungszuschuss? Dein Guide zur Förderung durch die Agentur für Arbeit
Du möchtest dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen? Dann ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit eine der wichtigsten Förderungen, die du kennen solltest. In diesem Beitrag erfährst du ausführlich, was der Gründungszuschuss ist, wie viel Geld du bekommst, wer ihn erhält, wie du ihn beantragst – und wie du ihn mit einem AVGS Coaching sinnvoll kombinieren kannst.Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung, mit der die Agentur für Arbeit dich beim Start in die Selbstständigkeit unterstützt. Ziel ist es, die Hürde vom Arbeitslosengeldempfänger zum Unternehmer zu senken. Der Zuschuss soll in der Anfangszeit deiner Selbstständigkeit deine Lebenshaltungskosten sichern und dir damit Zeit geben, dein Unternehmen nachhaltig aufzubauen.Im Gegensatz zu einem Kredit musst du den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen. Er gilt als Unterstützung, nicht als Darlehen. Voraussetzung ist eine geplante hauptberufliche Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus – und ein tragfähiges Konzept.
Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
Anspruch auf den Gründungszuschuss haben in erster Linie Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I (ALG I), die noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben. Weitere Voraussetzungen sind:- Der Wille, sich hauptberuflich selbstständig zu machen
- Ein überzeugender Businessplan inklusive Finanzplan
- Eine fachkundige Stellungnahme (z. B. vom AVGS Coach)
- Die positive Einschätzung durch deine Ansprechperson bei der Agentur
Gut zu wissen: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf den Gründungszuschuss – die Entscheidung erfolgt immer im Ermessen der Agentur für Arbeit.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen:Phase 1: Die ersten 6 Monate
In der ersten Phase erhältst du:
- Dein bisheriges ALG I in voller Höhe
- Zusätzlich 300 € monatlich für die Sozialversicherung
Beispiel: Wenn dein ALG I bei 1.200 € liegt, bekommst du monatlich 1.500 € ausgezahlt.
Phase 2: Optionale Verlängerung um 9 Monate
Nach den ersten sechs Monaten kannst du eine Verlängerung beantragen. In dieser zweiten Phase bekommst du:
- 300 € monatlich (ohne ALG I)
Damit unterstützt dich der Staat in der Startphase deiner Selbstständigkeit insgesamt über einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten – mit bis zu 10.200 €.
Wie viel darf man mit Gründungszuschuss verdienen?
Der große Vorteil: Du darfst mit deiner Selbstständigkeit so viel verdienen, wie du willst. Deine Einnahmen werden nicht auf den Gründungszuschuss angerechnet. Die einzige Bedingung ist, dass du deine Tätigkeit hauptberuflich ausführst – also nicht z. B. nur als Nebengewerbe.
Wichtig ist, dass du deiner Arbeitsagentur zeigst, dass du Zeit, Energie und Strategie in dein Unternehmen steckst – idealerweise mit Unterstützung eines Coachings.
Wie läuft der Antrag auf Gründungszuschuss ab?
Der Antrag umfasst mehrere Schritte. Wichtig ist, dass du dich gut vorbereitest – hier eine Übersicht:
- Erstgespräch: Vereinbare einen Termin mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit.
- Vorbereitung: Erarbeite einen vollständigen Businessplan inklusive Finanzplanung.
- AVGS Coaching nutzen: Beantrage zusätzlich den AVGS Gutschein für ein kostenfreies Gründercoaching.
- Fachkundige Stellungnahme: Dein Coach prüft und bewertet deine Idee und gibt eine Stellungnahme ab.
- Antragsabgabe: Reiche alle Unterlagen fristgerecht ein – inklusive Nachweis über deine Selbstständigkeit (z. B. Gewerbeanmeldung).
Der gesamte Prozess kann wenige Wochen dauern – je nach Schnelligkeit deiner Vorbereitung und der Bearbeitungszeit der Agentur.
AVGS Coaching & Gründungszuschuss – dein perfekter Start
Ein AVGS Gründercoaching hilft dir nicht nur dabei, deine Selbstständigkeit fundiert aufzubauen – es erhöht auch deine Chancen auf den Gründungszuschuss. Denn du wirst professionell begleitet bei:
- Businessplan & Finanzplanung
- Marktanalyse & Zielgruppenstrategie
- Rechtsform, Preise, Positionierung
- Vorbereitung auf Gespräche mit der Agentur
- Fachkundige Stellungnahme zur Einreichung
Das Coaching ist für dich 100 % kostenlos, wenn du einen AVGS Gutschein beantragst. Wir helfen dir bei jedem Schritt.
Fazit: Der Gründungszuschuss macht deine Selbstständigkeit möglich
Der Gründungszuschuss ist eine starke Förderung für alle, die den Sprung in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit wagen wollen. Mit bis zu 15 Monaten finanzieller Unterstützung bekommst du genau die Zeit und Stabilität, die du brauchst, um dein Business aufzubauen.
Nutze deine Chance und kombiniere den Zuschuss mit einem AVGS Coaching – individuell, fundiert und 100 % kostenfrei.
Häufige Fragen zum Gründungszuschuss
- Wer bekommt einen Gründungszuschuss?
- Alle Empfänger:innen von ALG I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch, die sich hauptberuflich selbstständig machen möchten und einen tragfähigen Businessplan einreichen.
- Wie viel Geld bekommt man bei der Existenzgründung?
- In der ersten Phase bis zu 1.500 € monatlich (ALG + 300 €), danach ggf. 9 Monate lang 300 € monatlich.
- Wie viel darf ich mit Gründungszuschuss verdienen?
- So viel du willst – wichtig ist nur, dass deine Selbstständigkeit hauptberuflich ist.
- Wie hoch ist der Gründungszuschuss insgesamt?
- Insgesamt bis zu 10.200 € über 15 Monate möglich.
- Kann ich zusätzlich den Gründungszuschuss und AVGS nutzen?
- Ja! Viele nutzen zuerst das AVGS Coaching zur Vorbereitung und beantragen danach den Gründungszuschuss – das ist sogar empfehlenswert.