AVGS für Coaches und Berater: Gründercoaching für Deine eigene Beratungspraxis
Du kannst Menschen zuhören, Muster erkennen und ihnen helfen, den nächsten Schritt zu gehen. Vielleicht hast Du eine Coaching-Ausbildung, vielleicht zwanzig Jahre Berufserfahrung in Deinem Fachgebiet. Aber niemand hat Dir beigebracht, wie man aus dieser Fähigkeit ein Geschäft macht, das monatlich Geld verdient.Genau das ist der Punkt, an dem Coaches und Berater scheitern – nicht an ihrer Kompetenz, sondern am Unternehmerischen: Positionierung, Preise, Kundengewinnung, Steuern.
Wenn Du arbeitslos gemeldet bist, gibt es dafür ein Werkzeug, das die meisten nicht kennen: den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Der AVGS für Coaches und Berater bedeutet, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Gründercoaching übernimmt, das Dich genau durch diese Fragen führt.
Kurz gesagt: Als arbeitslos gemeldete Person kannst Du über den AVGS nach § 45 SGB III ein Gründercoaching für Deine Beratungs- oder Coaching-Praxis erhalten. Die Agentur zahlt den zugelassenen Träger direkt, für Dich entstehen keine Kosten. Üblich sind 40 bis 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Mit Gutschein in der Hand startest Du in zwei bis vier Wochen. Das Coaching zahlt keine Ausstattung und kein Kapital – es macht Dich startklar.
Warum ist Coaching 2026 ein realistischer Weg – und wo liegt die Falle?
Der Markt für Coaching und Beratung wächst seit Jahren. Unternehmen kaufen Führungskräfte-Coaching, Privatpersonen buchen Karriere-, Gesundheits- oder Beziehungscoaching, Mittelständler holen sich Berater für Digitalisierung, Personal oder Vertrieb. Die Einstiegshürde ist niedrig: Du brauchst kein Büro, keine Ware, kein Lager. Ein Laptop, ein Videotool und ein Terminkalender reichen für den Start.Genau diese niedrige Hürde ist die Falle. „Coach“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder darf sich so nennen, und viele tun es. Wer 2026 als „Coach für Persönlichkeitsentwicklung“ startet, konkurriert mit zehntausenden Anbietern, die genau dasselbe versprechen.
Was funktioniert, ist das Gegenteil von breit: eine klare Zielgruppe, ein konkretes Problem, ein messbares Ergebnis. Nicht „Ich helfe Menschen, ihr Potenzial zu entfalten“, sondern „Ich begleite Pflegekräfte in den ersten sechs Monaten nach der Kündigung in eine neue Rolle.“ Nicht „Unternehmensberatung“, sondern „Ich richte für Handwerksbetriebe mit 5 bis 20 Mitarbeitern die digitale Zeiterfassung ein.“
Ein Gründercoaching ist dafür der richtige Ort. Nicht, weil Dir jemand sagt, was Deine Nische ist – das weißt Du selbst am besten. Sondern weil Du jemanden brauchst, der Deine Idee unter Marktbedingungen durchrechnet, bevor Du sie am Markt testest.
Freiberuflich oder Gewerbe – was gilt für Coaches und Berater?
Diese Frage entscheidet über Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, IHK-Pflichtmitgliedschaft und Buchhaltungsaufwand. Und sie ist bei Coaches und Beratern selten eindeutig.Freiberuflich nach § 18 EStG sind unter anderem „beratende Volks- und Betriebswirte“ – das setzt eine entsprechende Qualifikation voraus, in der Regel ein abgeschlossenes Studium oder eine vergleichbare Ausbildung. Wer als Diplom-Betriebswirtin Mittelständler in Fragen der Unternehmensführung berät, hat gute Chancen auf die Einstufung als Freiberuflerin. Auch unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten können freiberuflich sein – manche Coaching-Formate mit klarem Lehrcharakter fallen darunter.
Gewerblich sind dagegen die meisten Formen von Persönlichkeits-, Life- und Mentalcoaching, weil sie weder zu den Katalogberufen gehören noch als unterrichtend gelten. Auch Personalvermittlung und Personalberatung sind gewerblich.
Die Entscheidung trifft das Finanzamt anhand Deines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung – und sie hängt vom Einzelfall ab, nicht von der Bezeichnung auf Deiner Website. Wer sich unsicher ist, sollte die Tätigkeit im Fragebogen präzise beschreiben und im Zweifel vorher mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater sprechen. Eine falsche Einstufung nachträglich zu korrigieren ist möglich, aber ärgerlich.
Für den AVGS spielt die Unterscheidung keine Rolle. Das Gründercoaching steht beiden Formen offen.
Wie sieht Dein Fahrplan in die eigene Beratungspraxis aus?
Die folgenden sieben Schritte sind der Kern dessen, was ein Gründercoaching für Coaches und Berater abdeckt. Manche davon hast Du vielleicht schon halb erledigt – dann geht es im Coaching darum, sie zu schärfen.Schritt 1: Deine Qualifikation ehrlich sortieren
Was hast Du, das andere nicht haben? Eine Ausbildung, eine Zertifizierung, Branchenerfahrung, eine eigene Geschichte? Coaches unterschätzen oft ihre Berufserfahrung und überschätzen ihre Zertifikate. Ein ehemaliger Filialleiter, der Nachwuchsführungskräfte im Einzelhandel coacht, hat ein stärkeres Argument als ein frisch zertifizierter Coach ohne Praxis.Schritt 2: Zielgruppe und Problem festlegen
Wem hilfst Du, und womit genau? Je enger, desto besser. Eine enge Positionierung fühlt sich am Anfang an wie Verzicht. Tatsächlich ist sie der Grund, warum Dich jemand findet und bucht.Schritt 3: Angebot und Preis bauen
Stundensätze sind für Coaches der schwächste Weg. Besser sind Pakete mit klarem Ergebnis: sechs Sitzungen, ein Ziel, ein Preis. Für Privatkunden liegen realistische Stundensätze je nach Region und Thema bei 80 bis 200 Euro, für Unternehmenskunden sind Tagessätze von 800 bis 2.000 Euro üblich. Im Coaching rechnest Du durch, wie viele Kunden Du bei welchem Preis brauchst, um Deine Lebenshaltungskosten zu decken.Schritt 4: Rechtsform, Steuern, Anmeldung
Einzelunternehmen oder Freiberufler, Kleinunternehmerregelung ja oder nein, welche Versicherungen: Diese Fragen kosten ohne Anleitung Wochen und mit Anleitung einen Nachmittag. Für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gelten seit 2025 die Grenzen von 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr.Schritt 5: Sichtbarkeit aufbauen
Eine Website, ein Profil auf einem Netzwerk, in dem Deine Zielgruppe ist, und ein Weg, wie Interessenten mit Dir sprechen können. Mehr braucht es zum Start nicht. Was es braucht, ist Konsequenz: regelmäßig sichtbar sein, dort, wo Deine Kunden ohnehin lesen.Schritt 6: Die ersten drei Kunden
Die ersten Kunden kommen fast nie über die Website. Sie kommen aus Deinem Umfeld, aus früheren Kollegen, aus Empfehlungen. Im Coaching planst Du diese Gespräche konkret: Wer sind zwanzig Menschen, die Dich kennen und Deine Zielgruppe kennen?Schritt 7: Businessplan und Förderung nach dem Coaching
Wenn Du ALG I beziehst und noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast, kommt der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III in Frage. Dafür brauchst Du einen Businessplan mit Finanzteil und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit – von IHK, Steuerberater oder einer anderen fachkundigen Stelle. Beides baust Du im Coaching auf, sodass der Antrag am Ende fertig ist.Was kannst Du als Coach oder Berater realistisch verdienen?
Die ehrliche Antwort: Im ersten Jahr meist weniger, als Du hoffst, und ab dem zweiten Jahr oft mehr, als Du erwartet hast.Rechne rückwärts. Wenn Du 3.500 Euro netto brauchst, sind das bei Einzelunternehmern mit Steuern, Krankenversicherung und Rücklagen grob 5.500 bis 6.500 Euro Umsatz im Monat. Bei einem Paketpreis von 1.200 Euro für sechs Sitzungen brauchst Du fünf Neukunden pro Monat – oder drei Neukunden und zwei laufende Unternehmenskunden mit Retainer.
Diese Rechnung machen die wenigsten Coaches, bevor sie starten. Sie ist der Grund, warum viele nach einem Jahr wieder aufhören: nicht weil sie schlecht coachen, sondern weil sie nie ausgerechnet haben, wie viele Kunden sie brauchen.
Ein Sonderfall, der oft übersehen wird: Wer bereits nebenberuflich als Coach arbeitet und Umsatz macht, hat die Tragfähigkeit seines Vorhabens schon bewiesen. Für den Antrag beim Amt und für den Gründungszuschuss ist das ein starkes Argument.
Welche drei Fehler kosten Coaches am Anfang am meisten?
- Alles für alle. „Ich coache Führungskräfte, Privatpersonen, Teams und Paare.“ Das klingt nach großem Markt und ist in Wirklichkeit gar kein Markt, weil Dich niemand einordnen kann.
- Zu billig starten. Wer mit 50 Euro pro Stunde beginnt, um „erst mal Kunden zu bekommen“, zieht Kunden an, die 50 Euro zahlen wollen – und kommt aus dieser Preisklasse nur schwer wieder raus.
- Die Ausbildung als Geschäftsmodell verwechseln. Ein Zertifikat ist ein Werkzeug, kein Grund, warum jemand bei Dir bucht. Kunden buchen Ergebnisse, nicht Methoden.
Wie finanziert der AVGS für Coaches Dein Gründercoaching – und was zahlt er nicht?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III ist eine Leistung der Arbeitsförderung. Für Existenzgründungen ist die Maßnahmeart „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 vorgesehen. Wichtig beim Antrag: Es muss dieses Ziel auf dem Gutschein stehen, nicht Bewerbungscoaching (Nr. 1) – sonst kann der Träger das Gründercoaching nicht abrechnen.So läuft es ab:
- Du sprichst Deinen Vermittler oder Deine Vermittlerin an und sagst klar, dass Du Dich selbstständig machen willst und dafür ein Gründercoaching brauchst.
- Du bekommst den Gutschein – bei der Agentur für Arbeit erfahrungsgemäß häufiger und mit mehr Unterrichtseinheiten (oft 60 bis 100) als beim Jobcenter (oft 40 bis 60).
- Du wählst einen zugelassenen Träger. Achte auf den Regionalvermerk: Steht dort „online bundesweit“, kannst Du jeden Anbieter wählen, auch außerhalb Deiner Stadt.
- Der Träger reicht den Gutschein ein, die Bewilligung dauert ein bis zwei Wochen, danach startet das Coaching.
Was der AVGS nicht zahlt: Ausstattung, Werbung, Miete, Software. Er finanziert Beratung und Begleitung. Wer Geld für den Lebensunterhalt in der Anlaufphase braucht, schaut auf den Gründungszuschuss (bei ALG I) oder das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II (bei Grundsicherungsgeld, dem seit Juli 2026 geltenden Namen des Bürgergelds).
Zu den Chancen: Bei ALG I sind sie erfahrungsgemäß deutlich besser als beim Jobcenter. Einen Rechtsanspruch auf das Gründercoaching gibt es allerdings in keinem Fall – die Entscheidung liegt im Ermessen des Amts. Umso wichtiger ist es, gut vorbereitet ins Gespräch zu gehen: mit einer klaren Idee, einer ehrlichen Begründung für den Coaching-Bedarf und idealerweise einem konkreten Angebot eines Trägers in der Hand. So beantragst Du den AVGS Schritt für Schritt. Und falls es nicht klappt: Was Du bei einer Ablehnung tun kannst.
Zwei Beispiele aus der Praxis
Katrin, 44, Diplom-Betriebswirtin. Sie hatte sich neben ihrer Festanstellung als zertifizierte Coachin für Kinder und Jugendliche eine Praxis aufgebaut – mit rund 2.000 Euro Umsatz im Monat, ohne je Werbung gemacht zu haben. Nach einem Aufhebungsvertrag wollte sie in Vollzeit gehen. Ihre Ausgangslage war ungewöhnlich stark: Die Tragfähigkeit war durch echte Zahlen belegt, bevor das Coaching begann. Im Gründercoaching ging es deshalb nicht um die Frage, ob das Modell funktioniert, sondern wie es von 2.000 auf 5.000 Euro skaliert: Preisstruktur, ein zweites Angebot für Schulen, und die saubere Vorbereitung des Gründungszuschusses trotz Sperrzeit-Thema.Jonas, 38, Recruiter. Zehn Jahre in der Personalabteilung eines Konzerns, dann Stellenabbau. Seine Idee: Personalvermittlung für mittelständische Betriebe in seiner Region, die keine eigene HR-Abteilung haben. Er hatte den Gutschein bereits, als er sich meldete – 100 Unterrichtseinheiten von der Agentur für Arbeit. Seine offenen Fragen waren unternehmerisch: Wie kalkuliert man eine Vermittlungsprovision, wie kommt man an die ersten Mandate, und wie grenzt man sich von den großen Personaldienstleistern ab. Das Coaching startete drei Wochen nach der ersten Nachricht.
Beide Fälle haben etwas gemeinsam: Die fachliche Kompetenz war da. Gefehlt hat das Geschäft drumherum – und genau dafür ist der Gutschein gemacht.
FAQ: AVGS für Coaches und Berater
Brauche ich eine Coaching-Ausbildung, um den AVGS zu bekommen?Nein. Der AVGS setzt keine bestimmte Qualifikation voraus. Das Amt prüft, ob Deine Gründungsidee plausibel ist und ob Coaching-Bedarf besteht. Berufserfahrung in Deinem Fachgebiet zählt dabei oft mehr als ein Zertifikat.
Wie viele Unterrichtseinheiten bekomme ich?
Das entscheidet das Amt. Bei der Agentur für Arbeit sind 60 bis 100 Einheiten üblich, beim Jobcenter eher 40 bis 60. Eine Aufstockung aus dem laufenden Coaching heraus ist möglich, wenn der Coach den Mehrbedarf dokumentiert.
Kann ich das Coaching machen, obwohl ich schon nebenberuflich als Coach arbeite?
Ja. Eine bestehende Nebentätigkeit ist kein Hindernis, sondern oft ein Vorteil, weil sie die Tragfähigkeit belegt. Im Leistungsbezug gilt: unter 15 Stunden pro Woche, sonst giltst Du nicht mehr als arbeitslos.
Wie lange dauert es bis zum Start?
Mit Gutschein in der Hand: zwei bis vier Wochen. Ohne Gutschein, also mit Amtstermin und Antrag: realistisch acht bis zwölf Wochen.
Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Dann lohnt ein zweiter Anlauf mit besserer Vorbereitung – konkretes Angebot eines Trägers, klar formulierter Coaching-Bedarf, Verweis auf Deine Qualifikation. Viele Ablehnungen entstehen, weil der Antrag zu vage war, nicht weil die Idee schlecht ist.
Muss ich Freiberufler sein, um Coaching anbieten zu dürfen?
Nein. Die meisten Coaches sind gewerblich tätig, ein Teil freiberuflich. Das entscheidet das Finanzamt anhand Deiner konkreten Tätigkeit. Für den AVGS spielt es keine Rolle.
Fazit: Zuhören kannst Du – jetzt kommt das Geschäft
Coaches und Berater scheitern selten an dem, was sie anbieten. Sie scheitern daran, es zu verkaufen, zu bepreisen und dranzubleiben. Ein Gründercoaching über den AVGS gibt Dir dafür 40 bis 100 Stunden mit jemandem, der genau diese Fragen mit Dir durchrechnet – bezahlt von der Agentur für Arbeit.Wenn Du eine Ausbildung, Erfahrung oder beides hast und arbeitslos gemeldet bist, ist der nächste Schritt ein Gespräch mit Deiner Vermittlerin. Und wenn Du den Gutschein schon hast: ein Anbieter, der weiß, wie Beratungsgeschäfte funktionieren.
Willst Du wissen, ob die Agentur Deinen Start finanziert?
Mach den kostenlosen Check und finde in zwei Minuten heraus, ob die Agentur Dein Gründercoaching übernimmt.
Hinweis zur Rechtsgrundlage: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III, Maßnahmeziel Nr. 4 (Heranführung an eine selbständige Tätigkeit). Gründungszuschuss nach § 93 SGB III, Einstiegsgeld nach § 16b SGB II, Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in der seit 1. Januar 2025 geltenden Fassung. Steuerliche Einstufung nach § 18 EStG im Einzelfall durch das Finanzamt. Stand: September 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Super, der erste Schritt ist erledigt! Wir werden uns in kürze bei Dir melden.

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