AVGS-Gutschein bekommen – was nun? So geht’s bis zum ersten Coaching-Termin
Der Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ist geschafft, der Gutschein liegt vor Dir. Glückwunsch – die größte Hürde hast Du genommen. Und trotzdem fühlen sich viele in diesem Moment ratlos: Auf dem Papier stehen Paragrafen, ein Datum, ein Maßnahmeziel. Aber was genau musst Du jetzt tun?
Die gute Nachricht: Von hier bis zum ersten Coaching-Termin sind es nur wenige Schritte. Die weniger gute: Genau in diesen Schritten passieren die Fehler, die Gutscheine wertlos machen. Ein falsches Maßnahmeziel, eine übersehene Frist, ein Anbieter, den das Amt nicht akzeptiert – und Wochen sind verloren, manchmal der ganze Gutschein.
Dieser Artikel führt Dich der Reihe nach durch alles, was nach dem Erhalt des AVGS passiert: was Du auf dem Gutschein prüfen musst, wie Du den richtigen Anbieter findest, wie das Einlösen funktioniert, wie schnell Du starten kannst und wie die ersten Wochen im Coaching aussehen.
Kurz gesagt: Wenn Du Deinen AVGS-Gutschein bekommen hast, prüfe zuerst drei Dinge: ob er auf die Heranführung an eine Selbstständigkeit lautet, bis wann das Coaching beginnen muss und ob er regional beschränkt ist. Dann wählst Du einen zugelassenen Anbieter, der Dir ein Angebot mit Maßnahmenummer erstellt und den Gutschein vor dem Start bei der Agentur einreicht. Für Dich entstehen keine Kosten. Starte nie, bevor der Gutschein eingereicht ist.
Was steht auf Deinem Gutschein – und was musst Du sofort prüfen?
Bevor Du irgendwen anrufst, nimm Dir fünf Minuten für den Gutschein selbst. Diese vier Angaben entscheiden darüber, wie es weitergeht.
1. Das Maßnahmeziel. Für ein Gründercoaching muss auf dem Gutschein die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit stehen – das ist § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III. Steht dort dagegen die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (Nr. 1), ist der Gutschein für ein Bewerbungscoaching gedacht. Damit kann kein Gründungscoaching abgerechnet werden. Das passiert häufiger, als man denkt, und ist kein Drama: Bitte Deine Vermittlerin um eine Neuausstellung mit dem richtigen Ziel. In unserer Praxis klappt das in der Regel problemlos, wenn Du es früh ansprichst.
2. Die Gültigkeit. Jeder AVGS ist zeitlich befristet. Wichtig ist, was das Datum bedeutet: Das Coaching muss innerhalb der Frist beginnen, es muss nicht in dieser Zeit abgeschlossen sein. Bei vielen Gutscheinen bleiben wenige Wochen. Ist die Zeit knapp, lies den Artikel AVGS-Gutschein läuft ab.
3. Eine regionale Beschränkung. Der Gutschein darf auf eine Region beschränkt werden. Steht dort ein Bezirk oder eine Region, kann das Amt einen Anbieter von außerhalb ablehnen – im Zweifel auch dann, wenn das Coaching komplett online stattfindet. Findest Du eine solche Beschränkung und möchtest bundesweit wählen, kläre das sofort mit Deiner Vermittlung.
4. Umfang und Hinweise. Manche Gutscheine nennen bereits einen Stundenumfang oder enthalten Hinweise zu Inhalten. Fehlt der Umfang, wird er über das Angebot des Anbieters festgelegt. Üblich sind 40 bis 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Wenn diese vier Punkte passen, ist Dein Gutschein einsatzbereit. Mach am besten gleich ein Foto oder einen Scan – den brauchst Du für den nächsten Schritt.
Wie findest Du den richtigen Anbieter?
Der Gutschein berechtigt Dich, den Träger selbst auszuwählen. Die Agentur oder das Jobcenter darf Dir Anbieter vorschlagen, aber die Entscheidung liegt bei Dir. Nutze das – denn der Anbieter entscheidet darüber, ob die nächsten Wochen Dich wirklich voranbringen.
Die Maßnahme muss zugelassen sein. Ein seriöser Anbieter nennt Dir seine Maßnahmenummer, bevor Du etwas unterschreibst. Mit dieser Nummer kann Deine Vermittlerin die Maßnahme nachschlagen und prüfen, ob sie zu Deinem Gutschein passt.
Der Schwerpunkt muss zu Deiner Idee passen. Ein Coach, der Restaurants begleitet, hilft Dir wenig beim Aufbau einer Online-Dienstleistung – und umgekehrt. Frag nach Erfahrung mit Gründungen wie Deiner.
Ein fester Coach statt wechselnder Ansprechpartner. Ein Coaching lebt davon, dass jemand Dein Vorhaben kennt. Frag, ob Du die ganze Zeit mit derselben Person arbeitest.
Das Format muss in Dein Leben passen. Online oder vor Ort – beides ist erlaubt und wird gleich bezahlt. Welches Format zu Dir passt, haben wir im Artikel AVGS-Gründercoaching online oder vor Ort ausführlich verglichen.
Keine Kosten für Dich. Das Coaching wird vollständig über den Gutschein bezahlt. Verlangt ein Anbieter Zuzahlungen oder Gebühren, such weiter.
Wer digital gründet – mit einer Online-Dienstleistung, einem Shop, Content, IT oder virtueller Assistenz –, ist bei avgs.digital richtig. Das Gründercoaching wird als AZAV-zertifizierte Maßnahme unter der Maßnahmenummer 365/70/24 durchgeführt, als 1:1-Coaching und komplett online. Was im Coaching drankommt, siehst Du in der Übersicht unserer Coaching-Inhalte.
Was passiert im Erstgespräch?
Das Erstgespräch ist kostenlos und dauert meist 20 bis 30 Minuten. Es ist kein Verkaufsgespräch, sondern eine Bestandsaufnahme: Passt Dein Gutschein, passt Deine Idee zum Coaching, und passt Ihr menschlich zusammen?
Typische Fragen im Erstgespräch sind:
- Was möchtest Du gründen, und für wen?
- Wie weit bist Du schon – Idee, erste Kunden, Website?
- Beziehst Du Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld?
- Ist der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld ein Thema?
- Bis wann ist Dein Gutschein gültig?
Du musst dafür nichts vorbereiten außer dem Gutschein und einer groben Vorstellung von Deiner Idee. Eine fertige Geschäftsidee ist keine Voraussetzung – genau dafür ist das Coaching da.
Am Ende weißt Du, ob der Anbieter zu Dir passt, wie viele Stunden sinnvoll sind und wann Du starten kannst.
Wie wird der Gutschein eingelöst?
Das Einlösen klingt bürokratisch, ist für Dich aber der einfachste Teil – den größten Teil übernimmt der Anbieter.
Schritt 1: Angebot erstellen. Nach dem Erstgespräch erstellt der Anbieter ein Angebot mit Maßnahmenummer, Inhalten und Stundenumfang. Manche Ämter möchten dieses Angebot sehen, bevor sie den Start bestätigen. Oft reicht es, wenn Du es Deiner Vermittlerin per E-Mail weiterleitest.
Schritt 2: Gutschein übergeben. Du schickst dem Anbieter den Gutschein, meist reicht zunächst ein Scan. Der Anbieter ergänzt die Angaben zur Maßnahme und den geplanten Beginn.
Schritt 3: Einreichung vor Beginn. Der Anbieter legt den Gutschein vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben und der wichtigste Punkt im ganzen Ablauf.
Schritt 4: Start. Sobald alles vorliegt, beginnt das Coaching. Der Träger rechnet direkt mit dem Amt ab. Du bekommst keine Rechnung und musst nichts vorstrecken.
Ein Satz, den Du Dir merken solltest: Kein Coaching-Termin, bevor der Gutschein eingereicht ist. Stunden, die vorher stattfinden, kann der Anbieter nicht abrechnen – und im ungünstigsten Fall gilt der Gutschein dann als nicht eingelöst.
Wie schnell kannst Du starten?
Das hängt vor allem davon ab, wie schnell die einzelnen Schritte erledigt sind. Ein realistischer Ablauf sieht so aus:
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| Tag 1–3 | Anbieter auswählen und Erstgespräch führen |
| Tag 2–5 | Angebot mit Maßnahmenummer erhalten, Gutschein an den Anbieter schicken |
| Woche 1–3 | Einreichung beim Amt, gegebenenfalls Rückfragen der Vermittlung, Starttermin festlegen |
| danach | Erster Coaching-Termin |
Mit Gutschein in der Hand liegen zwischen Erstgespräch und erstem Termin meist zwei bis vier Wochen. Schneller geht es, wenn Du drei Dinge beachtest:
- Melde Dich beim Anbieter, sobald Du den Gutschein hast – nicht erst kurz vor Ablauf.
- Leite Angebot und Rückfragen am selben Tag an Deine Vermittlung weiter.
- Halte Deine Erreichbarkeit hoch: Ein verpasster Rückruf kostet oft mehrere Tage.
Wenn Du den Gründungszuschuss beantragen möchtest, lohnt sich ein früher Start doppelt. Für den Zuschuss brauchst Du bei Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Jede Woche, die bis zum Coaching-Start verstreicht, geht davon ab. Alle Details stehen im Artikel zum Gründungszuschuss.
Wie laufen die ersten Wochen im Coaching ab?
Ein gutes Gründercoaching folgt einem roten Faden, passt ihn aber an Deine Idee an. Typischerweise triffst Du Dich zwei- bis dreimal pro Woche mit Deinem Coach. Bei einem Online-Coaching per Video, mit geteiltem Bildschirm und gemeinsamen Dokumenten.
Woche 1 und 2: Standort und Geschäftsmodell. Wo stehst Du, was kannst Du, wen willst Du erreichen? Aus einer groben Idee wird ein Geschäftsmodell: Was genau verkaufst Du, an wen, und warum sollte jemand bei Dir kaufen?
Woche 3 bis 5: Angebot, Preise, Marketing. Du entwickelst ein konkretes Angebot, rechnest Preise rückwärts aus Deinem Bedarf und planst, wie Du die ersten Kunden gewinnst. Bei digitalen Gründungen gehören Website, Plattformen und Werkzeuge dazu.
Danach: Finanzplan und Businessplan. Umsatzplanung, Kosten, Liquidität – und daraus der Businessplan fürs Arbeitsamt. Wenn Du den Gründungszuschuss beantragen willst, bereitet Ihr den Antrag und die fachkundige Stellungnahme gemeinsam vor.
Nach jeder Sitzung unterschreibst Du einen Teilnahmenachweis. Das ist Routine und dient der Abrechnung mit dem Amt. Zwischen den Terminen bekommst Du kleine Aufgaben, die Ihr in der nächsten Sitzung besprecht.
Wie das konkret bei uns aussieht, zeigt die Seite zum digitalen 1:1-Coaching.
Welche Stolperfallen kosten Dich Zeit oder den ganzen Gutschein?
Die meisten Probleme nach dem Erhalt des Gutscheins lassen sich vermeiden. Diese fünf sehen wir am häufigsten.
1. Falsches Maßnahmeziel. Ein Gutschein für Bewerbungscoaching passt nicht zu einem Gründungscoaching. Prüfe das Ziel am ersten Tag und lass den Gutschein bei Bedarf neu ausstellen.
2. Übersehener Regionalvermerk. Wir hatten einen Fall, in dem alles vorbereitet war – Anbieter gewählt, Starttermin vereinbart. Dann lehnte das Amt ab, weil der Gutschein auf die eigene Region beschränkt war. Wochen gingen verloren. Prüfe den Vermerk, bevor Du einreichst.
3. Start vor der Einreichung. Wer aus Ungeduld schon „mal anfängt“, riskiert, dass diese Stunden nicht bezahlt werden. Erst einreichen, dann starten.
4. Zu langes Warten. Der Gutschein muss innerhalb der Frist eingelöst werden. Wer ihn eine Weile liegen lässt, gerät am Ende unter Zeitdruck und hat kaum noch Auswahl.
5. Vorschnelle Gewerbeanmeldung. Melde Dein Gewerbe nicht an, solange die Frage nach Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld nicht geklärt ist. Der Zeitpunkt der Gründung spielt für diese Förderungen eine wichtige Rolle. Das klärst Du am besten im Coaching.
Ein Wort noch zum Durchhalten: Wenn Du Arbeitslosengeld beziehst und eine Maßnahme ohne wichtigen Grund abbrichst, kann eine Sperrzeit drohen. Wenn es im Coaching hakt – terminlich, gesundheitlich oder menschlich –, sprich deshalb früh mit Deinem Coach. Fast immer gibt es eine Lösung.
Was kannst Du schon vor dem ersten Termin vorbereiten?
Du musst nichts vorbereiten. Aber wer ein paar Dinge mitbringt, kommt schneller voran.
- Deine Idee in drei Sätzen: Was willst Du anbieten, für wen, und warum Du?
- Deinen Lebenslauf: Er hilft, Deine Stärken für das Gründerprofil im Businessplan herauszuarbeiten.
- Deinen Leistungsbescheid: Er zeigt, wie viel Restanspruch Du hast – wichtig für den Gründungszuschuss.
- Deine offenen Fragen: Schreib alles auf, was Dich gerade beschäftigt. Keine Frage ist zu klein.
Wenn Du noch keine fertige Idee hast, ist das kein Problem. Viele unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer starten mit einer Richtung, nicht mit einem Plan.
FAQ: AVGS-Gutschein bekommen – was nun?
Kostet mich das Gründercoaching mit AVGS etwas?
Nein. Der zugelassene Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Für Dich entstehen keine Kosten, auch nicht für das Erstgespräch.
Muss ich das Coaching innerhalb der Gültigkeit abschließen?
Nein. Das Coaching muss innerhalb der Gültigkeit beginnen. Es darf danach weiterlaufen, bis der vereinbarte Umfang erreicht ist.
Darf ich den Anbieter selbst aussuchen?
Ja. Der Gutschein berechtigt Dich, einen zugelassenen Träger selbst auszuwählen. Achte nur darauf, dass keine regionale Beschränkung auf dem Gutschein dagegen spricht.
Was mache ich, wenn auf meinem Gutschein das falsche Maßnahmeziel steht?
Bitte Deine Vermittlerin um eine Neuausstellung mit dem Ziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Je früher Du das ansprichst, desto weniger Zeit verlierst Du.
Wie viele Stunden umfasst das Coaching?
Üblich sind 40 bis 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Der genaue Umfang richtet sich nach Deinem Gutschein und dem Angebot, das das Amt bestätigt.
Kann ich während des Coachings Vermittlungsvorschläge bekommen?
Ja, Du bleibst während des Coachings arbeitslos gemeldet. Sprich offen mit Deiner Vermittlung, dass Du an Deiner Gründung arbeitest – das Coaching ist ja genau dafür bewilligt worden.
Was passiert, wenn mein Antrag auf den Gutschein noch läuft?
Dann ist dieser Artikel ein Schritt zu früh. Wie Du den Gutschein bekommst, steht in der Anleitung AVGS beantragen. Wurde Dein Antrag abgelehnt, hilft Dir der Ratgeber AVGS-Gutschein abgelehnt weiter.
Fazit: Der Gutschein ist da – jetzt zählt der Start
Mit dem AVGS hast Du das schwierigste Stück geschafft. Was jetzt folgt, ist überschaubar: Gutschein prüfen, passenden Anbieter wählen, Angebot mit Maßnahmenummer einholen, einreichen lassen, starten. Wer diese Schritte zügig geht, sitzt oft innerhalb weniger Wochen im ersten Coaching-Termin.
Die größten Fehler passieren nicht im Coaching, sondern davor: beim falschen Maßnahmeziel, beim übersehenen Regionalvermerk und beim zu langen Warten. Wenn Du diese drei im Blick behältst, kann eigentlich nichts mehr schiefgehen.
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Zuletzt aktualisiert im Oktober 2026.



