AVGS oder Gründungszuschuss? Der Unterschied – und warum Du beides brauchst
Du bekommst Arbeitslosengeld 1 und willst Dich selbstständig machen. Spätestens beim ersten Googeln stolperst Du über zwei Begriffe: AVGS und Gründungszuschuss. Beide kommen von der Agentur für Arbeit, beide sollen Deine Gründung unterstützen – und viele glauben deshalb, sie müssten sich für eines von beiden entscheiden.
Das stimmt nicht. AVGS und Gründungszuschuss sind zwei völlig verschiedene Förderungen, die nacheinander greifen. Der AVGS bezahlt Dein Gründercoaching, also die Vorbereitung. Der Gründungszuschuss sichert Deinen Lebensunterhalt, nachdem Du gegründet hast. Wer die Frage „AVGS oder Gründungszuschuss?“ stellt, sollte sie deshalb anders stellen: In welcher Reihenfolge nutze ich beides – und wie viel Zeit habe ich dafür?
Genau das klärt dieser Artikel: was jede Förderung leistet, wer sie bekommt, wie sie zusammenspielen, wie Du die 150-Tage-Frist richtig berechnest und welche Fehler Dich den Zuschuss kosten können.
Kurz gesagt: Der AVGS (§ 45 SGB III) ist ein Gutschein, mit dem die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Dein Gründercoaching bezahlt – Du bekommst Beratung, kein Geld. Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) ist Geld für Deinen Lebensunterhalt nach der Gründung: sechs Monate in Höhe Deines Arbeitslosengeldes plus 300 Euro, danach optional neun Monate je 300 Euro. Du musst Dich nicht entscheiden. Der übliche Weg: erst das Coaching mit AVGS, dort Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung erarbeiten, dann den Gründungszuschuss beantragen – und zwar vor der Gründung und mit mindestens 150 Tagen Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Gründungszuschuss?
Der wichtigste Unterschied in einem Satz: Der AVGS bezahlt Wissen, der Gründungszuschuss bezahlt Zeit. Mit dem AVGS bekommst Du ein professionelles Coaching, das Dich auf die Selbstständigkeit vorbereitet. Mit dem Gründungszuschuss bekommst Du nach der Gründung Geld, damit Du die ersten Monate überbrücken kannst, bis Dein Business trägt.
Daraus ergeben sich alle weiteren Unterschiede:
| Merkmal | AVGS-Gründercoaching | Gründungszuschuss |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III | §§ 93, 94 SGB III |
| Was Du bekommst | Kostenloses 1:1-Coaching (Gutschein) | Geld für Lebensunterhalt und Sozialversicherung |
| Wer bekommt es | Arbeitslose mit ALG 1 oder Grundsicherungsgeld | Nur Arbeitslose mit ALG 1 |
| Zeitpunkt | Vor der Gründung | Ab der Gründung |
| Höhe | Coaching im Wert von oft mehreren tausend Euro, direkt an den Träger bezahlt | 6 Monate ALG 1 + 300 €, danach bis zu 9 Monate je 300 € |
| Wichtigste Voraussetzung | Gründungsvorhaben und Zustimmung der Vermittlung | Mind. 150 Tage Restanspruch auf ALG 1, Tragfähigkeitsbescheinigung, Antrag vor der Gründung |
| Entscheidung | Ermessen der Agentur oder des Jobcenters | Ermessen der Agentur für Arbeit |
Beide Förderungen sind Ermessensleistungen. Das heißt: Die Agentur prüft Deinen Einzelfall und entscheidet dann. Beim AVGS sind die Chancen mit ALG 1 erfahrungsgemäß deutlich besser als beim Jobcenter. Und für beide gilt: Wer gut vorbereitet ins Gespräch geht, überzeugt leichter.
Was bringt Dir das AVGS-Gründercoaching?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist ein Gutschein über eine geförderte Maßnahme. Für Gründer gibt es ihn mit dem Ziel „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Damit wählst Du einen zugelassenen Anbieter aus, und die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bezahlt das Coaching direkt. Für Dich entstehen keine Kosten.
Im Coaching arbeitest Du mit einem Coach an allem, was Deine Gründung braucht:
- Geschäftsidee schärfen und Zielgruppe festlegen
- Businessplan und Finanzplan erstellen, inklusive Umsatz- und Liquiditätsplanung
- Preise kalkulieren und erste Kunden gewinnen
- Formalitäten klären: Gewerbe oder freier Beruf, Steuern, Versicherungen
- Den Antrag auf den Gründungszuschuss vorbereiten
Der letzte Punkt ist der Grund, warum AVGS und Gründungszuschuss so gut zusammenpassen. Ohne Businessplan und ohne fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit gibt es keinen Gründungszuschuss. Genau diese Unterlagen entstehen im Coaching. Was im Coaching konkret passiert, siehst Du auf unserer Seite zur Gründungszuschuss-Beantragung.
Während des Coachings bekommst Du Dein Arbeitslosengeld weiter. Das Coaching kann vollständig online stattfinden – mehr dazu im Artikel AVGS-Gründercoaching online oder vor Ort.
Was bringt Dir der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist die wichtigste finanzielle Förderung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Rechtsgrundlage ist § 93 SGB III. Er wird in zwei Phasen gezahlt:
Phase 1 (Monat 1 bis 6): Du bekommst einen Betrag in Höhe Deines bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro im Monat für Deine soziale Absicherung.
Phase 2 (Monat 7 bis 15): Auf einen eigenen Antrag hin kann die Agentur weitere neun Monate je 300 Euro zahlen. Dafür musst Du nachweisen, dass Du Deine Selbstständigkeit intensiv und hauptberuflich betreibst.
Ein Rechenbeispiel: Bekommst Du 1.500 Euro Arbeitslosengeld, sind es in Phase 1 sechs Monate lang 1.800 Euro, also 10.800 Euro. Mit Phase 2 kommen 2.700 Euro dazu – insgesamt bis zu 13.500 Euro. Der Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die Gründung später nicht klappt. Deinen eigenen Betrag kannst Du mit dem Gründungszuschuss-Rechner ermitteln.
Die Voraussetzungen im Überblick:
- Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
- Du gründest hauptberuflich, also mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit Deines Vorhabens.
- Du kannst Deine fachliche und unternehmerische Eignung darlegen.
- Du stellst den Antrag vor dem Start Deiner Selbstständigkeit.
- Du hast in den letzten 24 Monaten keine Gründungsförderung der Agentur erhalten.
Alle Details, Sonderfälle und weitere Rechenbeispiele findest Du im Ratgeber Gründungszuschuss 2026: Voraussetzungen, Höhe und Dauer.
AVGS oder Gründungszuschuss – musst Du Dich entscheiden?
Nein. Die Förderungen schließen sich nicht aus, sie bauen aufeinander auf. Das Coaching liefert Dir genau die drei Dinge, die die Agentur für den Gründungszuschuss sehen will:
1. Einen belastbaren Businessplan. Er ist die Grundlage für alles. Ein Plan, der Zahlen und Annahmen sauber begründet, überzeugt die fachkundige Stelle und Deine Vermittlung. Worauf es dabei ankommt, steht im Artikel Businessplan fürs Arbeitsamt.
2. Die Tragfähigkeitsbescheinigung. Ohne die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wird der Antrag abgelehnt – sie ist eine harte Voraussetzung. Im Coaching bei uns bekommst Du die fachkundige Stellungnahme, sobald Dein Plan steht. Häufig ist das schon etwa zur Halbzeit des Coachings der Fall.
3. Den Nachweis Deiner Eignung. Die Agentur prüft, ob Du die nötigen Kenntnisse für Deine Gründung hast. Die Teilnahme an einer Maßnahme zur Gründungsvorbereitung ist dafür ein anerkannter Baustein – neben Deinen Zeugnissen und Deiner Berufserfahrung.
Umgekehrt gilt: Du kannst den Gründungszuschuss auch ohne Coaching beantragen. Dann musst Du Businessplan, Finanzplan und Tragfähigkeitsbescheinigung allerdings selbst organisieren – und die Stellungnahme bei einer Kammer oft selbst bezahlen. Mit dem AVGS ist all das für Dich kostenlos.
In welcher Reihenfolge beantragst Du AVGS und Gründungszuschuss?
Die Reihenfolge ist fast immer dieselbe. Entscheidend ist, dass Du sie früh startest:
| Schritt | Was passiert | Darauf kommt es an |
|---|---|---|
| 1. Restanspruch prüfen | Im Bewilligungsbescheid nachsehen, wie viele Tage ALG 1 Dir zustehen | Daraus ergibt sich, bis wann Du spätestens gründen musst |
| 2. AVGS beantragen | Gründungsvorhaben bei der Vermittlung ansprechen, Angebot eines zugelassenen Anbieters mitbringen | Auf dem Gutschein muss die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit stehen |
| 3. Coaching starten | Anbieter reicht den Gutschein ein, danach beginnt das Coaching | Kein Termin, bevor der Gutschein eingereicht ist |
| 4. Businessplan und Tragfähigkeit | Plan, Finanzplan und fachkundige Stellungnahme entstehen im Coaching | Oft schon zur Halbzeit fertig |
| 5. Gründungszuschuss beantragen | Antrag mit allen Unterlagen bei der Agentur einreichen | Immer vor der Gründung, mit mind. 150 Tagen Restanspruch |
| 6. Gründen | Gewerbe anmelden oder freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt melden | Gründungsdatum vorher mit der Agentur abstimmen |
Wie Du den Gutschein bekommst, erklärt die Anleitung AVGS beantragen. Wenn Du ihn schon in der Hand hast, lies weiter bei AVGS-Gutschein bekommen – was nun?
Wichtig für Schritt 5: Maßgeblich ist, dass der Antrag vor der Gründung gestellt ist. Die Bearbeitung dauert oft einige Wochen. Wer gründet, bevor der Bescheid da ist, trägt das Risiko einer Ablehnung. Stimm das Gründungsdatum deshalb mit Deiner Vermittlung ab. Die offiziellen Hinweise zum Antrag findest Du auf der Seite Gründungszuschuss beantragen der Bundesagentur für Arbeit.
Die 150-Tage-Frist: Wie viel Zeit hast Du wirklich?
Hier scheitern die meisten Gründer, die eigentlich alles richtig machen wollten. Denn jeder Tag, an dem Du Arbeitslosengeld bekommst, verbraucht einen Tag Deines Anspruchs – auch die Tage im Coaching. Bei der Gründung müssen aber noch mindestens 150 Tage übrig sein. Dein Zeitfenster für Coaching und Antrag ist also die Differenz zwischen Deinem Gesamtanspruch und diesen 150 Tagen.
Beispiel 1 – zwölf Monate Anspruch: Dir stehen 360 Tage Arbeitslosengeld zu. Abzüglich 150 Tagen bleiben 210 Tage, also rund sieben Monate. Das reicht entspannt für AVGS-Antrag, Coaching und Gründungszuschuss – wenn Du nicht erst nach Monaten anfängst.
Beispiel 2 – sechs Monate Anspruch: Warst Du vorher nur ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt, hast Du oft nur 180 Tage Anspruch. Dann bleiben Dir gerade einmal 30 Tage. Das ist knapp, aber machbar – wenn Du sofort startest und das Coaching kompakt planst.
Beispiel 3 – Sperrzeit nach Eigenkündigung: Hast Du selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, droht eine Sperrzeit. Sie verkürzt Deinen Anspruch um mindestens ein Viertel. Aus 360 Tagen werden 270 – Dein Puffer schrumpft von 210 auf 120 Tage. Wie Du das vermeidest, steht im Artikel Aufhebungsvertrag und Sperrzeit.
Aus unserer Praxis: Ein Teilnehmer, der sich mit KI-Automatisierung für Unternehmen selbstständig machen wollte, kam mit nur noch rund fünf Wochen Puffer zu uns. Statt eines gestreckten Coachings über zwei Monate haben wir es kompakt geplant: 30 Unterrichtseinheiten in etwa einer Woche, Businessplan und Finanzplan zuerst, die Tragfähigkeitsbescheinigung direkt im Anschluss, danach sofort der Antrag auf den Gründungszuschuss. So ist die Gründung sicher innerhalb der Frist eingeplant. Zu enge Zeitfenster lassen sich also oft noch retten – aber nur, wenn jemand rechtzeitig nachrechnet.
Unser Tipp: Rechne Deine Frist aus, bevor Du den AVGS beantragst, und sag Deinem Anbieter das Datum gleich im ersten Gespräch. Ein guter Anbieter plant das Coaching dann rückwärts von diesem Datum aus.
Für wen passt welche Förderung?
Ob Du AVGS, Gründungszuschuss oder beides nutzen kannst, hängt vor allem davon ab, welche Leistung Du bekommst und wie viel Anspruch Dir bleibt:
ALG 1 mit ausreichend Restanspruch: Der Idealfall. Du nutzt erst das AVGS-Gründercoaching und beantragst dann den Gründungszuschuss.
ALG 1 mit knappem Restanspruch: Beides ist möglich, aber nur mit kompaktem Coaching und schnellem Antrag. Hier zählt jede Woche – melde Dich lieber heute als nächste Woche.
ALG 1, aber weniger als 150 Tage Restanspruch: Den Gründungszuschuss bekommst Du dann in der Regel nicht mehr. Ein AVGS-Gründercoaching kann trotzdem sinnvoll sein, damit Du nicht unvorbereitet startest. Eine Ausnahme gilt für Menschen mit Behinderung: Für sie kann der Gründungszuschuss auch mit weniger als 150 Tagen oder ganz ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld gezahlt werden (§ 116 Abs. 7 SGB III).
Grundsicherungsgeld vom Jobcenter: Der Gründungszuschuss ist für Dich nicht vorgesehen. Den AVGS für ein Gründercoaching kannst Du aber auch beim Jobcenter beantragen. Statt des Gründungszuschusses gibt es dort das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Den Vergleich findest Du im Artikel Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss.
Nebenberufliche Gründung: Der Gründungszuschuss setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus. Was neben dem Arbeitslosengeld erlaubt ist, steht im Ratgeber Nebenberuflich selbstständig mit Arbeitslosengeld.
Welche Fehler kosten Dich den Gründungszuschuss?
Die folgenden fünf Fehler sehen wir immer wieder. Jeder einzelne kann Dich den kompletten Zuschuss kosten:
1. Zu früh gegründet. Wer das Gewerbe anmeldet oder die ersten Rechnungen schreibt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Gründungszuschuss in aller Regel.
2. Zu spät angefangen. Viele lassen sich nach der Kündigung erst einmal ein paar Monate Zeit. Dann reicht der Restanspruch nicht mehr für Coaching und Antrag.
3. Das falsche Maßnahmeziel auf dem Gutschein. Steht auf Deinem AVGS die Heranführung an den Arbeitsmarkt statt an eine selbständige Tätigkeit, ist er für ein Bewerbungscoaching gedacht. Lass ihn früh umstellen, sonst verlierst Du Wochen.
4. Ein dünner Businessplan. Ein Plan ohne nachvollziehbare Zahlen führt zu einer kritischen Stellungnahme oder zu Rückfragen der Agentur. Beides kostet Zeit, die Du vielleicht nicht hast.
5. Das Coaching vor der Einreichung begonnen. Coaching-Stunden, die vor der Einreichung des Gutscheins stattfinden, kann der Anbieter nicht abrechnen. Warte immer auf das Startsignal.
Wurde Dein AVGS-Antrag abgelehnt, ist das noch nicht das Ende. Was Du dann tun kannst, erklärt der Ratgeber AVGS-Gutschein abgelehnt.
FAQ: AVGS und Gründungszuschuss
Kann ich AVGS und Gründungszuschuss gleichzeitig bekommen?
Nicht gleichzeitig, aber nacheinander. Erst machst Du das Gründercoaching mit dem AVGS, dann beantragst Du vor der Gründung den Gründungszuschuss. Die beiden Förderungen schließen sich nicht aus. Bei AVGS.digital planen wir das Coaching so, dass Dein Antrag auf den Gründungszuschuss rechtzeitig vor der Gründung steht.
Brauche ich ein AVGS-Coaching, um den Gründungszuschuss zu bekommen?
Nein, das Coaching ist keine Pflicht. Du brauchst aber einen Businessplan, eine Tragfähigkeitsbescheinigung und den Nachweis Deiner Eignung. Das Coaching liefert Dir genau diese Unterlagen – kostenlos. Bei AVGS.digital entstehen Businessplan, Finanzplan und fachkundige Stellungnahme im 1:1-Online-Coaching (Maßnahme 365/70/24).
Wird das Coaching auf den Gründungszuschuss angerechnet?
Nein. Das Coaching wird über den Gutschein direkt an den Anbieter bezahlt und mindert Deinen Zuschuss nicht. Es verbraucht aber Zeit: Während des Coachings läuft Dein Arbeitslosengeld weiter, und damit sinkt Dein Restanspruch.
Wie viele Tage Restanspruch brauche ich für den Gründungszuschuss?
Am Tag der Gründung mindestens 150 Tage. Plane einen Puffer ein, denn der Antrag und die Bearbeitung brauchen Zeit.
Bekomme ich den Gründungszuschuss auch vom Jobcenter?
Nein, der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit für Menschen mit ALG 1. Mit Grundsicherungsgeld kommt stattdessen das Einstiegsgeld in Frage. Ein AVGS-Gründercoaching ist auch über das Jobcenter möglich.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf AVGS oder Gründungszuschuss?
Nein, beide sind Ermessensleistungen. Bei ALG 1 sind die Chancen erfahrungsgemäß deutlich besser als beim Jobcenter. Ein überzeugendes Vorhaben und ein konkretes Angebot eines zugelassenen Anbieters helfen im Gespräch mit Deiner Vermittlung.
Welcher Anbieter hilft mir bei AVGS-Coaching und Gründungszuschuss?
Grundsätzlich jeder zugelassene Träger, dessen Maßnahme auf die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit ausgerichtet ist. AVGS.digital bietet dieses Gründercoaching bundesweit online im 1:1 an, mit Schwerpunkt auf digitalen Gründungen, als zugelassene Maßnahme mit der Nummer 365/70/24. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir aus, bis wann Du gründen musst, damit Dein Gründungszuschuss nicht verfällt.
Kann ich das Coaching nach der Gründung fortsetzen?
Plane so, dass das Coaching vor Deinem Gründungstag abgeschlossen ist. Mit der Gründung endet Deine Arbeitslosigkeit und damit in der Regel auch die Grundlage für den Gutschein. Wenn es zeitlich eng wird, kläre das vorab mit Deiner Agentur und Deinem Anbieter.
Fazit: Nicht AVGS oder Gründungszuschuss – sondern erst das eine, dann das andere
Die Frage „AVGS oder Gründungszuschuss?“ hat eine klare Antwort: beides, in der richtigen Reihenfolge. Der AVGS bezahlt Dein Gründercoaching, in dem Businessplan, Finanzplan und Tragfähigkeitsbescheinigung entstehen. Mit diesen Unterlagen beantragst Du den Gründungszuschuss, der Dich nach der Gründung bis zu 15 Monate finanziell absichert.
Der größte Fehler ist nicht die falsche Förderung, sondern das falsche Timing. Rechne Deine 150-Tage-Frist früh aus, beantrage den AVGS zügig und stell den Antrag auf den Gründungszuschuss immer vor der Gründung. Unser Gründercoaching ist als Maßnahme mit der Nummer 365/70/24 zugelassen, findet komplett online im 1:1 statt und ist bundesweit nutzbar.
Du bekommst Arbeitslosengeld 1 und willst gründen?
Trag Dich unten ein – wir prüfen gemeinsam, ob ein AVGS-Gründercoaching für Dich in Frage kommt, und rechnen aus, bis wann Du gründen musst, damit Dein Gründungszuschuss nicht verfällt. Kostenlos und unverbindlich.
Zuletzt aktualisiert im Oktober 2026.



