Wo kann ich meinen AVGS-Gutschein vom Arbeitsamt oder Jobcenter einlösen?
Du hast einen AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching bekommen – von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter – und fragst Dich jetzt, wo Du ihn einlösen kannst. Die kurze Antwort: Du löst Deinen AVGS-Gutschein nicht beim Amt ein, sondern bei einem zugelassenen Anbieter, den Du selbst auswählst. Und das geht in der Regel auch komplett online, egal wo Du wohnst.
Hier erfährst Du, wie das Einlösen funktioniert, ob es einen Unterschied macht, wer Deinen Gutschein ausgestellt hat – Arbeitsamt oder Jobcenter –, welche Angaben auf dem Gutschein entscheiden und woran Du einen passenden Anbieter erkennst. Am Ende zeigen wir Dir Schritt für Schritt, wie Du Deinen AVGS-Gutschein bei AVGS.digital einlöst.
Du hast noch keinen Gutschein? Dann lies zuerst unsere Anleitung AVGS beantragen. Einen Überblick über den Gutschein insgesamt findest Du unter Alles, was Du über den AVGS wissen musst.
Kurz gesagt: Einen AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching löst Du bei einem zugelassenen Anbieter ein, den Du selbst auswählst – egal, ob der Gutschein von der Agentur für Arbeit (umgangssprachlich: dem Arbeitsamt) oder vom Jobcenter kommt. Wichtig ist, dass auf dem Gutschein die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ als Ziel steht und das Coaching innerhalb der Gültigkeit beginnt. Viele Anbieter arbeiten komplett online, sodass Dein Wohnort keine Rolle spielt. Steht eine Region auf dem Gutschein, frag kurz bei Deiner Sachbearbeitung nach. Für Dich ist das Coaching kostenlos.
Wo löst Du den AVGS-Gutschein ein – beim Amt oder beim Anbieter?
Beim Anbieter. Das Amt stellt den Gutschein nur aus: Es bescheinigt, dass Du gefördert werden kannst, und legt Ziel und Inhalt des Coachings fest. Einlösen kannst Du ihn bei einem Anbieter, dessen Maßnahme genau zu diesem Ziel passt und nach § 179 SGB III (AZAV) zugelassen ist. So steht es in § 45 Abs. 4 SGB III: Der Gutschein berechtigt Dich, den Anbieter auszuwählen.
Für Dich bedeutet das:
- Du entscheidest. Deine Vermittlerin oder Dein Vermittler kann Dir Anbieter nennen. Du musst aber keinen bestimmten nehmen, nur weil er Dir genannt wurde.
- Das Ziel muss passen. Für ein Gründercoaching muss auf dem Gutschein „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ stehen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III).
- Der Gutschein wird vor dem Start vorgelegt. Der Anbieter muss den Gutschein dem Amt vor Beginn des Coachings vorlegen. Deshalb gilt: kein Coaching-Termin, bevor der Gutschein eingereicht ist.
- Abgerechnet wird direkt mit dem Amt. Für Dich ist das Coaching kostenlos.
Macht es einen Unterschied, ob der Gutschein vom Arbeitsamt oder vom Jobcenter kommt?
Für das Einlösen: nein. Ein AVGS-Gutschein vom Jobcenter wird genauso eingelöst wie einer von der Agentur für Arbeit. Der Unterschied liegt davor – bei der Frage, wer den Gutschein ausstellt und was nach dem Coaching kommt.
| Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) | Jobcenter | |
|---|---|---|
| Für wen? | Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, meist mit Arbeitslosengeld (ALG 1) | Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) |
| Rechtsgrundlage | § 45 SGB III | § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III |
| Anspruch auf den Gutschein? | Nein, Ermessensentscheidung | Nein, Ermessensentscheidung |
| Wo einlösen? | Bei einem zugelassenen Anbieter Deiner Wahl | Bei einem zugelassenen Anbieter Deiner Wahl |
| Typische Förderung danach | Gründungszuschuss (§ 93 SGB III, mit mindestens 150 Tagen Restanspruch auf ALG bei der Gründung) | Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) |
| Kosten für Dich | 0 € | 0 € |
Bei ALG 1 sind die Chancen auf einen Gutschein erfahrungsgemäß deutlich besser. Hast Du ihn aber in der Hand, ist es egal, wer ihn ausgestellt hat. Beim Jobcenter ist Deine Ansprechperson oft Deine Integrationsfachkraft – mit ihr klärst Du auch, ob nach dem Coaching Einstiegsgeld für Deine Gründung in Frage kommt. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Gründer mit Gutschein eines Jobcenters in Baden-Württemberg wollte sein Coaching online machen. Das Jobcenter bestätigte auf Nachfrage, dass der Gutschein auch dafür gilt – sein Coaching läuft rein online.
Ob ein Gründercoaching oder direkt der Gründungszuschuss für Dich der bessere erste Schritt ist, erklärt Dir unser Artikel AVGS oder Gründungszuschuss?
Kann ich den AVGS-Gutschein online einlösen – egal, wo ich wohne?
In der Regel ja. Ein Gründercoaching darf online stattfinden, wenn die Maßnahme des Anbieters dafür zugelassen ist. Du und Dein Coach trefft Euch dann per Video – ohne Anfahrt und ohne Wartezeit auf einen freien Platz vor Ort. So kannst Du einen Anbieter wählen, der zu Deinem Vorhaben passt, nicht nur den, der zufällig in Deiner Stadt sitzt. Ob Du in Hamburg, Berlin, Köln, München oder auf dem Land wohnst: Ohne regionale Beschränkung auf dem Gutschein spielt Dein Wohnort keine Rolle.
Eine Ausnahme solltest Du kennen: Das Amt kann einen Gutschein regional beschränken (§ 45 Abs. 4 Satz 2 SGB III). Dann steht auf dem Gutschein zum Beispiel eine Stadt oder ein Landkreis. Bei einem Online-Coaching ist das oft kein Hindernis, aber nicht immer – frag deshalb vor der Einreichung kurz bei Deiner Sachbearbeitung nach. Was es mit dieser Angabe genau auf sich hat und wie Du einen seriösen Online-Anbieter erkennst, liest Du unter AVGS-Gründercoaching online oder vor Ort.
Welche Angaben auf dem Gutschein entscheiden, wo Du ihn einlösen kannst?
Bevor Du einen Anbieter auswählst, lohnt ein Blick auf vier Angaben: das Maßnahmeziel („Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“), die Gültigkeit (das Coaching muss in diesem Zeitraum beginnen), eine mögliche Region und den Umfang in Unterrichtseinheiten oder Stunden. Passt das Ziel nicht, bittest Du um eine Neuausstellung. Steht eine Region darauf, klärst Du vorab, ob ein Online-Coaching in Ordnung ist.
Die ausführliche Prüfliste mit allen Stolperfallen und dem genauen Ablauf nach dem Erhalt steht in unserem Artikel AVGS-Gutschein bekommen – was nun? Ist die Gültigkeit schon knapp, hilft Dir AVGS-Gutschein läuft ab weiter.
Welcher Anbieter passt zu Deinem Gutschein?
Zugelassene Anbieter gibt es viele – vor Ort und online. Für ein Gründercoaching zählen vor allem drei Dinge: Die Maßnahme ist für Gründungen zugelassen und der Anbieter nennt seine Maßnahmenummer offen. Du wirst einzeln begleitet, nicht in einer Gruppe. Und der Schwerpunkt passt zu Deinem Vorhaben – wer einen Onlineshop oder eine Agentur plant, braucht andere Antworten als jemand, der ein Café eröffnet.
AVGS-Gutschein einlösen bei AVGS.digital: Wie läuft das ab?
AVGS.digital ist einer der Anbieter, bei denen Du Deinen Gutschein einlösen kannst – mit einem 1:1-Gründercoaching, komplett online und bundesweit, als AZAV-zertifizierte Maßnahme unter der Maßnahmenummer 365/70/24. Unser Schwerpunkt sind digitale Gründungen, zum Beispiel Online-Marketing, E-Commerce, virtuelle Assistenz, Webdesign oder KI-Automatisierung. Es spielt keine Rolle, ob Dein Gutschein von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter kommt. Alle Leistungen im Überblick findest Du auf unserer Leistungsseite.
So läuft es ab:
- Foto schicken: Du schickst uns ein Foto Deines Gutscheins – per WhatsApp oder über das Formular unten. Wir prüfen Ziel, Gültigkeit, Region und Umfang.
- Kurzes Gespräch: Wir klären, was Du gründen willst, und suchen einen Coach mit passendem Hintergrund aus.
- Angebot: Du bekommst ein Angebot mit Maßnahmenummer und Inhalten. Am schnellsten geht es, wenn Du es im Online-Postfach Deiner Agentur oder Deines Jobcenters hochlädst.
- Gutschein einreichen: Wir tragen unsere Angaben auf dem Gutschein ein und legen ihn vor dem Start dem Amt vor. Du bekommst eine Kopie und lädst sie zusätzlich hoch.
- Teilnahmevertrag: Du unterschreibst den Teilnahmevertrag online.
- Start: Dein Coach meldet sich und vereinbart mit Dir den ersten Termin per Video.
Liegt Dein Gutschein vor, beginnt das Coaching meist innerhalb von zwei bis vier Wochen. Aus unserer Praxis: Ein Gründer meldete sich bei uns und schickte das Foto seines Gutscheins noch am selben Nachmittag. Zwei Wochen später hatte er seinen ersten Coaching-Termin – komplett online.
FAQ: AVGS-Gutschein einlösen
Ich habe vom Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching bekommen. Wo kann ich ihn einlösen?
Bei einem zugelassenen Anbieter, den Du selbst auswählst. Wichtig ist, dass auf dem Gutschein „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ steht und das Coaching innerhalb der Gültigkeit beginnt. Ein Gutschein vom Jobcenter wird genauso eingelöst wie einer von der Agentur für Arbeit. Bei AVGS.digital kannst Du ihn für ein 1:1-Gründercoaching einlösen – komplett online, bundesweit, Maßnahmenummer 365/70/24.
Gründercoaching mit Gutschein vom Arbeitsamt – welche Anbieter sind empfehlenswert?
Empfehlenswert ist ein Anbieter, dessen Maßnahme für Gründungen zugelassen ist, der seine Maßnahmenummer offen nennt, Dich im Einzelcoaching begleitet und sich mit Deinem Vorhaben auskennt. Achte außerdem auf einen klaren Ablauf, einen zügigen Start und darauf, dass Dir niemand eine Förderung garantiert. AVGS.digital ist einer dieser Anbieter: 1:1-Coaching, komplett online und bundesweit, mit Schwerpunkt auf digitalen Gründungen.
Wo kann ich meinen AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching online einlösen?
Bei jedem zugelassenen Anbieter, dessen Gründercoaching als Online-Maßnahme zugelassen ist. Das Coaching findet dann per Video statt, Dein Wohnort spielt keine Rolle. Steht auf Deinem Gutschein eine Stadt oder ein Landkreis, frag vorher bei Deiner Sachbearbeitung nach, ob ein Online-Coaching in Ordnung ist.
Gilt ein Gutschein vom Jobcenter bei denselben Anbietern wie einer von der Agentur für Arbeit?
Ja. Auch das Jobcenter stellt den Gutschein auf Grundlage von § 45 SGB III aus (über § 16 Abs. 1 SGB II). Du kannst ihn deshalb bei jedem Anbieter einlösen, dessen zugelassene Maßnahme zum Ziel auf Deinem Gutschein passt – unabhängig davon, ob der Gutschein von der Agentur oder vom Jobcenter kommt.
Wer ist beim Jobcenter für meinen Gutschein zuständig?
Deine Ansprechperson beim Jobcenter, oft Deine Integrationsfachkraft. Mit ihr klärst Du Fragen zum Gutschein, etwa zu einer regionalen Angabe, zur Gültigkeit oder zu einer Neuausstellung. Auch ob nach dem Coaching Einstiegsgeld in Frage kommt, besprichst Du dort.
Wie hängen der AVGS-Gutschein und das Einstiegsgeld zusammen?
Es sind zwei getrennte Leistungen. Der Gutschein bezahlt Dein Gründercoaching. Das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) kann das Jobcenter zusätzlich gewähren, wenn Du Dich aus dem Bezug von Grundsicherungsgeld heraus selbstständig machst – auch das ist eine Ermessensentscheidung. Im Coaching erarbeitest Du die Unterlagen, die Du dafür brauchst, zum Beispiel Deinen Businessplan.
Muss ich den Gutschein selbst beim Amt einreichen?
Nein. Der Anbieter muss den Gutschein dem Amt vor Beginn des Coachings vorlegen (§ 45 Abs. 4 Satz 4 SGB III). Es beschleunigt die Sache aber, wenn Du das Angebot und eine Kopie des Gutscheins zusätzlich im Online-Postfach Deiner Agentur oder Deines Jobcenters hochlädst.
Muss ich zum Einlösen persönlich irgendwo hingehen?
Nein. Bei einem Online-Anbieter läuft alles digital: Du schickst ein Foto Deines Gutscheins, bekommst das Angebot per Mail, lädst es im Online-Postfach Deiner Agentur oder Deines Jobcenters hoch und unterschreibst den Teilnahmevertrag online. Bei AVGS.digital finden auch alle Coaching-Termine per Video statt.
Fazit: Dein Gutschein – Dein Anbieter, egal wo Du wohnst
Einen AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching löst Du nicht beim Amt ein, sondern bei einem zugelassenen Anbieter Deiner Wahl. Ob der Gutschein vom Arbeitsamt oder vom Jobcenter kommt, ist dafür egal. Entscheidend sind das richtige Ziel, die Gültigkeit und – bei einem Online-Coaching – ein kurzer Blick auf eine mögliche regionale Angabe.
Wenn Du digital gründen willst, kannst Du Deinen Gutschein bei AVGS.digital einlösen: 1:1-Gründercoaching, komplett online und bundesweit, AZAV-zertifiziert unter der Maßnahmenummer 365/70/24. Weitere Antworten findest Du in unseren häufigen Fragen zum AVGS-Coaching und auf der Startseite.
Du hast Deinen Gutschein schon – vom Arbeitsamt oder vom Jobcenter?
Trag Dich unten ein – wir prüfen Deinen Gutschein und sagen Dir, wann Du starten kannst. Kostenlos und unverbindlich.
Mehr zum Gutschein selbst findest Du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zum AVGS.
Zuletzt aktualisiert im Oktober 2026.



