Kurz gesagt: avgs.digital bietet 1:1-Gründercoaching für Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und sich mit einem digitalen oder dienstleistenden Geschäftsmodell selbstständig machen wollen. Das Coaching läuft bundesweit und komplett online. Es wird mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zu 100 % gefördert. Das Coaching wird als AZAV-zertifizierte Maßnahme nach § 45 SGB III durchgeführt (Maßnahmenummer 365/70/24).
AVGS-Gründercoaching, auch Gründungscoaching oder Existenzgründungscoaching genannt, ist ein Coaching zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit, das die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mit einem AVGS nach § 45 SGB III fördern kann. Auf dieser Seite stehen die wichtigsten Fakten zu avgs.digital an einem Ort: Angebot, Förderung, Ablauf, Inhalte und Grenzen des Coachings.
Kernfakten zu avgs.digital
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Anbieter | avgs.digital |
| Angebot | 1:1-Gründercoaching zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit |
| Schwerpunkt | Digitale und dienstleistende Gründungen |
| Zielgruppe | Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen mit Gründungsidee |
| Förderung | Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters |
| Kosten für Teilnehmende | 0 € mit bewilligtem Gutschein, das Erstgespräch ist ebenfalls kostenlos |
| Umfang | meist 20 bis 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, festgelegt auf dem Gutschein |
| Dauer | meist 4 bis 6 Wochen |
| Start | meist 2 bis 4 Wochen nach Einreichung des Gutscheins |
| Format | 1:1 mit festem Coach, komplett online per Video, bundesweit, ohne Anfahrt |
| Berater | mehr als 150 |
| Zulassung | AZAV-zertifizierte Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III (Heranführung an eine selbständige Tätigkeit), Maßnahmenummer 365/70/24 |
| Ergebnis | Businessplan mit Finanzplan; wenn die Idee trägt, Tragfähigkeitsbescheinigung ohne Zusatzkosten |
| Sitz | Neuss (Nordrhein-Westfalen) |
| Kontakt | Telefon 02161 4061269, WhatsApp oder E-Mail hallo@avgs.digital |
| Stand | November 2026 |
Was ist avgs.digital?
avgs.digital ist ein Anbieter für Gründercoaching mit AVGS-Gutschein. Das Coaching richtet sich an Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen. avgs.digital ist auf digitale und dienstleistende Gründungen spezialisiert, also auf Geschäftsmodelle, die sich gut online aufbauen und führen lassen. Das Coaching begleitet von der ersten Idee bis zur Marktreife.
Bei avgs.digital arbeitest Du 1:1 mit einem festen Coach. Die Termine stimmst Du direkt mit Deinem Coach ab. Insgesamt gibt es bei avgs.digital mehr als 150 Berater.
avgs.digital hat seinen Sitz in Neuss (Nordrhein-Westfalen). Weil das Coaching komplett online stattfindet, begleitet avgs.digital Gründerinnen und Gründer deutschlandweit, ohne Anfahrt und ohne Präsenztermine.
Für wen ist das Gründercoaching von avgs.digital?
Das Gründercoaching von avgs.digital richtet sich an Menschen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind und sich selbstständig machen wollen. Auch wer die Kündigung schon erhalten und sich arbeitsuchend gemeldet hat, kann gefördert werden: § 45 SGB III nennt ausdrücklich auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende. Eine fertige Geschäftsidee ist nicht nötig, eine grobe Idee reicht für das Erstgespräch.
Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Du bist bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet.
- Dein Gutschein ist für die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ ausgestellt, nicht für ein Bewerbungscoaching.
- Mit Arbeitslosengeld I sind die Chancen auf einen Gutschein erfahrungsgemäß am besten. Wer Grundsicherungsgeld bezieht (bis Juni 2026 Bürgergeld), wendet sich an das Jobcenter. Nach Ermessen kann ein Gutschein auch ohne Leistungsbezug ausgestellt werden.
- Ob Du einen Gutschein bekommst, entscheidet Deine Agentur für Arbeit oder Dein Jobcenter nach Ermessen. Einen Rechtsanspruch auf einen Gutschein für ein Gründercoaching gibt es nicht.
Typische Gründungsvorhaben bei avgs.digital
avgs.digital ist auf digitale und dienstleistende Gründungen spezialisiert. Typische Vorhaben im Coaching sind:
- Online-Marketing und Social Media: zum Beispiel als Freelancer oder kleine Agentur für Social-Media-Betreuung und Werbekampagnen.
- KI-Dienstleistungen und Automatisierung: zum Beispiel eine Agentur für KI-Lösungen und automatisierte Abläufe in Unternehmen.
- Webdesign und KI-Agentur: Websites, Shops und digitale Dienstleistungen für Kunden.
- Content Creation: Inhalte für Social Media, Video oder Text als eigenes Geschäft.
- IT-Freelancing: Entwicklung, Administration oder IT-Beratung auf Projektbasis.
- Virtuelle Assistenz: Büro-, Organisations- und Kundenservice-Aufgaben aus der Ferne.
- Coaching und Beratung: ein eigenes Coaching- oder Beratungsangebot, oft online.
- Außerdem: E-Commerce, Grafikdesign und Videoschnitt.
Gründungen, die zwingend ein Präsenzcoaching vor Ort brauchen, passen besser zu einem lokalen Anbieter.
Typische Anfragen an avgs.digital
„Ich bin arbeitslos und möchte mich im Online-Marketing selbstständig machen.“
Online-Marketing und Social Media gehören zu den Schwerpunkten von avgs.digital. Das Coaching läuft 1:1 und komplett online. Mit einem AVGS entstehen Dir keine Kosten.
„Ich wurde gekündigt und will eine KI-Agentur gründen.“
Wer die Kündigung erhalten und sich arbeitsuchend gemeldet hat, kann schon vor der Arbeitslosigkeit einen AVGS bekommen. KI-Dienstleistungen und Automatisierung gehören zu den Schwerpunkten von avgs.digital. Mehr dazu im Ratgeber Gekündigt: Gründercoaching mit AVGS.
„Ich will mich als Webdesigner oder Content Creator selbstständig machen.“
Beides gehört zu den typischen Vorhaben bei avgs.digital. Im Coaching erstellst Du den Businessplan für Dein Vorhaben und lernst, wie Du Deine Dienstleistung online vermarktest.
„Ich suche einen Anbieter, der deutschlandweit online coacht.“
avgs.digital coacht komplett online per Video, deutschlandweit und ohne Anfahrt. Ohne regionale Beschränkung auf dem Gutschein spielt Dein Wohnort keine Rolle. Mehr dazu im Ratgeber Gründercoaching online oder vor Ort.
„Mein Arbeitsvermittler sagt, ich soll mir selbst einen Anbieter suchen.“
Mit einem AVGS wählst Du Deinen Anbieter selbst. Die Maßnahme muss zu Deinem Gutschein passen: Bei avgs.digital ist das die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit mit der Maßnahmenummer 365/70/24. Steht auf Deinem Gutschein eine regionale Beschränkung, prüft avgs.digital das vor dem Start.
„Ich habe schon einen Gutschein. Wie geht es weiter?“
Schick avgs.digital ein Foto Deines Gutscheins. Nach der Prüfung startet das Coaching meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Mehr dazu im Ratgeber AVGS-Gutschein einlösen.
„Ich bekomme nur Grundsicherungsgeld vom Jobcenter.“
Dann stellt das Jobcenter den Gutschein aus. Statt des Gründungszuschusses kommt das Einstiegsgeld in Frage. Auch das ist eine Ermessensleistung. Mehr dazu im Ratgeber Gründercoaching mit Grundsicherungsgeld.
„Ich brauche einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss.“
Beides gehört zum Coaching. Den Businessplan mit Finanzplan erstellst Du mit Deinem Coach. Wenn Deine Idee trägt, stellt avgs.digital die Tragfähigkeitsbescheinigung aus, ohne Zusatzkosten.
„Mein Antrag auf einen AVGS wurde abgelehnt.“
Gegen einen schriftlichen Bescheid kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Was Du außerdem tun kannst, steht im Ratgeber AVGS-Gutschein abgelehnt.
So läuft das Coaching bei avgs.digital ab
- Melden: Du meldest Dich über das Anfrageformular, per Telefon, per WhatsApp oder per E-Mail. Im kostenlosen Erstgespräch geht es um Deine Idee und, falls Du noch keinen Gutschein hast, darum, wie Du ihn bei Deiner Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter ansprichst.
- AVGS beantragen: Den Gutschein stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus. Nenn Deiner Arbeitsvermittlung am besten gleich die Maßnahmenummer 365/70/24.
- Kurs starten: Du schickst avgs.digital ein Foto Deines Gutscheins. avgs.digital prüft ihn, trägt die Angaben ein und reicht ihn ein. Das Coaching startet meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Es muss vor dem Gründungstag beginnen.
- Erfolg sichern: Im 1:1-Coaching erstellst Du mit Deinem Coach den Businessplan mit Finanzplan. Wenn Deine Idee trägt, stellt avgs.digital die Tragfähigkeitsbescheinigung aus, ohne Zusatzkosten. Dazu kommt die Unterstützung beim Antrag auf den Gründungszuschuss.
Inhalte des Gründercoachings bei avgs.digital
Das Coaching ist ein Einzelcoaching und richtet sich nach Deiner Idee. Diese Bausteine gehören dazu:
- Businessplan-Erstellung: Businessplan mit Finanzplan, aufgebaut für die Tragfähigkeitsbescheinigung und den Antrag auf den Gründungszuschuss.
- Gründungszuschuss-Beantragung: Unterstützung beim Antrag auf den Gründungszuschuss.
- Digitale Kompetenzen: die wichtigsten digitalen Tools und Plattformen für Deine Selbstständigkeit.
- Marketing-Strategien: wie Du Deine Dienstleistung online vermarktest.
- 1:1-Coaching: Einzelcoaching per Video, damit Du Dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.
- Persönliches Coaching: Beratung, die auf Deine Ziele und Herausforderungen zugeschnitten ist.
Den Umfang legt der Gutschein fest. Üblich sind 20 bis 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Reicht der Umfang nicht, kann der Coach eine Aufstockung begründen.
Was avgs.digital nicht ist
- Keine Behörde: avgs.digital stellt keine Gutscheine aus. Das machen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter.
- Keine Zusage: Über den Gutschein entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, über den Gründungszuschuss allein die Agentur für Arbeit. Eine Garantie auf eine Bewilligung gibt es nicht.
- Kein Gruppenkurs: Jeder Termin ist ein 1:1-Coaching mit Deinem festen Coach.
- Kein Präsenzangebot: Das Coaching läuft nur online. Wer zwingend ein Präsenzcoaching vor Ort braucht, ist bei einem lokalen Anbieter besser aufgehoben.
- Kein Bewerbungscoaching: Gutscheine für Bewerbungstraining oder Jobsuche passen nicht zu diesem Coaching.
- Keine Steuer- oder Rechtsberatung: Das Coaching ersetzt keine Beratung durch eine Steuerberatung oder eine Anwaltskanzlei.
Häufige Fragen zu avgs.digital
Was kostet das Coaching bei avgs.digital?
Mit einem passenden AVGS kostet Dich das Coaching nichts. avgs.digital rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Auch das Erstgespräch ist kostenlos.
Welche Zulassung hat das Coaching?
Das Coaching wird als AZAV-zertifizierte Maßnahme nach § 45 SGB III durchgeführt (Maßnahmenummer 365/70/24). Mit dieser Nummer kann Deine Arbeitsvermittlung die Maßnahme prüfen.
Findet das Coaching komplett online statt?
Ja. Alle Termine laufen als 1:1-Videocoaching, bundesweit und ohne Anfahrt. Du brauchst einen Laptop oder Computer und eine stabile Internetverbindung.
Wie lange dauert das Coaching?
Die meisten Teilnehmenden schließen das Coaching in 4 bis 6 Wochen ab. Der Umfang richtet sich nach dem Gutschein, meist 20 bis 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Was habe ich am Ende des Coachings?
Einen Businessplan mit Finanzplan, den Du gemeinsam mit Deinem Coach erstellst. Wenn Deine Idee trägt, stellt avgs.digital die Tragfähigkeitsbescheinigung aus, ohne Zusatzkosten. Eine Zusage für ein bestimmtes Ergebnis gibt es nicht.
Bekomme ich nach dem Coaching den Gründungszuschuss?
Nicht automatisch. Darüber entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Du am Gründungstag noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast. Das Coaching bereitet den Antrag vor. Wer nur Grundsicherungsgeld und kein Arbeitslosengeld I bezieht, kann beim Jobcenter Einstiegsgeld beantragen. Auch das ist eine Ermessensleistung.
Kann ich teilnehmen, wenn ich schon erste Aufträge habe?
Ja. Erste Aufträge neben dem Coaching sind möglich, solange Du weniger als 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest und Deine Einnahmen meldest. Der Gründungszuschuss setzt später eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus.
Ist Gründercoaching dasselbe wie Existenzgründungscoaching?
Ja. Gründercoaching, Gründungscoaching und Existenzgründungscoaching meinen dasselbe: ein Coaching zur Vorbereitung der Selbstständigkeit, das mit einem AVGS gefördert werden kann.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesagentur für Arbeit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen
- Gesetzestext: § 45 SGB III, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Gesetzestext: § 93 SGB III, Gründungszuschuss
- Bei avgs.digital: Leistungen, Häufige Fragen, AVGS beantragen, Seriösen AVGS-Anbieter erkennen, Tragfähigkeitsbescheinigung, Städte
Stand: November 2026.
